Die Grunderwerbsteuerbelastung von Umwandlungsvorgängen stellt in vielen Fällen ein bedeutendes Umwandlungshindernis dar. Denn Umwandlungsvorgänge können gleich mehrfach, nämlich auf unmittelbarer wie mittelbarer Ebene Grunderwerbsteuer auslösen. Die Belastung solcher Vorgänge mit Grunderwerbsteuer hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Ursachen hierfür liegen in den teilweise erheblichen Steigerungen bei den Steuersätzen in zahlreichen Bundesländern auf bis zu 6,5% (vormals 3,5%), in der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Anhebung der Steuerbemessungsgrundlage auf das Verkehrswertniveau der Grundstücke der von der Umwandlung betroffenen Gesellschaften in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrStG und der immer weiter ausgreifenden Gesetzes- und Erlasslage im Bereich der sogenannten Share Deals, bei denen sich der Gesetzgeber gerade anschickt, noch bedeutend weitreichendere Regelungen zu treffen. (mehr …)