Ausschüttungen eines ausländischen Trusts an in Deutschland ansässige Begünstigte unterliegen nach der Rechtsprechung des BFH der Schenkungsteuer, da von einem „Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der Vermögensmasse“ auszugehen sei (BFH vom 27.09.2012 – II R 45/10, BFH/NV 2013, 136 = RS0700263; vgl. hierzu bereits Escher, Steuerboard vom 13.03.2013). In Bezug auf rechtsfähige ausländische Familienstiftungen geht die wohl herrschende Auffassung hingegen bislang davon aus, dass von diesen vorgenommene satzungsmäßige Ausschüttungen ebensowenig als steuerpflichtige Schenkung anzusehen sind wie satzungsmäßige Ausschüttungen inländischer Stiftungen (vgl. hierzu Escher, Steuerboard vom 13.03.2013). In einem jüngeren Urteil des FG Baden-Württemberg wurde diese Sichtweise infrage gestellt (Urteil vom 22.04.2015 – 7 K 2471/12). (mehr …)








