Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Mögliche Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz: Wie werden die stillen Reserven behandelt?

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die Bundesregierung hat angekündigt, Ende Juni 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung vorzulegen und in diesem Zusammenhang die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz zu regeln (BR-Drucks. 121/15 S. 37). Eine der zentralen Fragen für die Beratungspraxis im Hinblick auf eine mögliche Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz ist, in welchem Umfang die stillen Reserven in den betroffenen Anteilen erfasst werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dürften die Steuerpflichtigen unter Verweis auf verfassungsrechtliche Grundsätze des Vertrauensschutzes eine Freistellung der bis zur Gesetzesänderung entstandenen stillen Reserven fordern. (mehr …)

BMF legt Entwurf der neuen Erbschaftsteuer vor: Für Familienunternehmen wird es deutlich teurer

RA/StB/FAStR Dr. Götz T. Wiese, Latham & Watkins LLP, Hamburg

RA/StB/FAStR Dr. Götz T. Wiese, Latham & Watkins LLP, Hamburg

Seit Jahrzehnten hat Deutschland ein verfassungswidriges Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Zuletzt stellte die weitgehende Verschonung (85 Prozent bzw. 100 Prozent) beim Übergang von Personenunternehmen und anderen Familiengesellschaften einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot (Art. 3 GG) dar. Großvermögen anderer Art waren nicht begünstigt. Ein Beispielsfall: Wer ein Familienunternehmen im Wert von 110 Mio. Euro erbte und daneben ein Bardepot i.H.v. 50 Mio. Euro, musste Erbschaftsteuer nur auf die 50 Mio. Euro zahlen (z.B. 30 Prozent, d.h. 15 Mio. Euro Erbschaftsteuer). Wer dagegen ein Wertpapierdepot i.H.v. 160 Mio. Euro erbte, unterlag damit in voller Höhe der Erbschaftbesteuerung (48 Mio. Euro Erbschaftsteuer). (mehr …)

Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden voraussichtlich ab 1. Januar 2016 anwendbar

WP/StB Katrin Gänsler, Associated Partner, Noerr LLP, Frankfurt/M.

WP/StB Katrin Gänsler, Associated Partner, Noerr LLP, Frankfurt/M.

Am 12. April 2012 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet. Der Bundesrat stimmte dem Ratifizierungsgesetz bereits am 23. November 2012 zu, während das niederländische Parlament seine Zustimmung erst am 19. Mai 2015 erteilte. Das neue Abkommen wird voraussichtlich ab 1. Januar 2016 anwendbar sein. Das neue DBA ersetzt das derzeitige Abkommen vom 16. Juni 1959 und entspricht in weiten Teilen dem OECD-Musterabkommen 2010. Auch fanden Regelungen Eingang, die die Entstehung von unversteuerten „weißen“ Einkünfte verhindern sollen. Aus deutscher Sicht sind für internationale Konzerne und Investoren insbesondere die folgenden wesentlichen Änderungen relevant. (mehr …)

Bedeutung des (erstmaligen) Bilanzausweises für die Absicht der Erzielung eines „kurzfristigen Eigenhandelserfolgs“

StB Peggy Müller, M. Sc., Ernst & Young GmbH, Eschborn

StB Peggy Müller, M. Sc., Ernst & Young GmbH, Eschborn

Die Frage, ob Anteile einer Kapitalgesellschaft i.S.d. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG als zur „kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben“ gelten, ist aufgrund der weitreichenden Auswirkungen auf die Behandlung der entsprechenden Beteiligungserträge immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Werden die Anteile von einem Finanzunternehmen (z.B. einer Holdinggesellschaft) mit kurzfristiger Eigenhandelsabsicht erworben, sind Veräußerungsgewinne in voller Höhe steuerpflichtig und Veräußerungsverluste entsprechend vollständig abzugsfähig. Im Einklang mit früherer BFH-Rechtsprechung und zahlreichen Stimmen in der Literatur hat das FG Münster in der kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 11.02.2015 (9 K 806/13 K) erneut unterstrichen, dass die Bilanzierung der Anteile im Anlagevermögen als wesentliches Indiz gegen die Absicht zur Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolgs einzustufen ist. (mehr …)

Eisern verpachtetes Inventar – Was ist zu aktivieren bei wem und wann?

David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der BFH hat mit Urteil vom 12.02.2015 (IV R 29/12, DB0694760) entschieden, eine Instandhaltungsforderung, die einem Verpächter gegen seinen Pächter zusteht, sei nicht zu aktivieren. Die Entscheidung deckt allerdings nicht sämtliche in Pachtverträgen anzutreffende Substanzerhaltungsansprüche ab. Sie dürfte in einigen Branchen zu Rechtsunsicherheiten führen. Hierzu gehören Bilanzierungsfragen bei „eisern verpachtetem Inventar“, wie es beispielsweise im Hotelgeschäft oder im Klinikbereich vorkommt. (mehr …)

Umwandlungssteuerrechtliche Neuregelung bei Einbringungsvorgängen – Einschränkung bei Gewährung sonstiger Gegenleistungen

RA/StB Wilfried W. Krauß, Associate Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

RA/StB Wilfried W. Krauß, Associate Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Nach dem Entwurf der Bundesregierung eines ProtErklUmsG vom 13.05.2015 (Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – BT-Drucks. 18/4902) soll die Möglichkeit, steuerlich unschädlich finanzielle Gegenleistungen bei Einbringungen zu gewähren, erheblich eingeschränkt werden. Die Neuregelung ist – gerade für mittelständische Unternehmen – äußerst praxisrelevant und soll öffentlich kritisierte „systemwidrige Gestaltungen“, bei denen ein wirtschaftlicher Verkauf von Wirtschaftsgütern bzw. Gesellschaftsanteilen als steuerlich privilegierte Umstrukturierung behandelt wird, verhindern. (mehr …)

Verhältnis von Einkommensteuer zur Erbschaftsteuer

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit dem Verhältnis der Einkommensteuer zur Erbschaftsteuer hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 07.04.2015 (1 BvR 1432/10) beschäftigt. In dem entschiedenen Fall ging es um einen Erben, der noch nicht fällige Zinsforderungen im Wert von 190.000 DM geerbt hatte. Im Jahr nach dem Erbfall flossen diese Zinsen zu, woraufhin der Erbe hierauf rund 50.000 DM Einkommensteuer auf Kapitalerträge zahlen musste. Der Erbe begehrte den Abzug der auf den Zinsen lastenden, latenten Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer. Die Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit sowie auch das Bundesverfassungsgericht haben einen solchen Abzug abgelehnt. (mehr …)

KStR 2015-E: Enge Gesetzesauslegung bei Drittstaatenverschmelzungen

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 18.05.2015 hat die Finanzverwaltung den Entwurf der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 (nachfolgend KStR 2015-E, DB0696581) veröffentlicht. R 12 KStR 2015-E (Beschränkte Steuerpflicht der übertragenden Körperschaft) soll danach folgenden Wortlaut haben: „Der Verweis in § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG auf einen „Vorgang i.S.d. Satzes 1“ umfasst u.a. auch die dort bezeichnete Art der Steuerpflicht der übertragenden Körperschaft. Demnach ist für die Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG eine beschränkte Steuerpflicht der übertragenden Körperschaft notwendig“. (mehr …)