Die Abzugsfähigkeit von Kosten als Nachlassverbindlichkeiten sind im Rahmen der steuerlichen Betreuung von Nachlassabwicklungen stets von Relevanz und aufgrund des relativ offen formulierten Gesetzeswortlauts immer wieder Thema für Entscheidungen der Finanzgerichte. In einem aktuelleren Urteil hat sich der BFH insbesondere mit der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Nacherklärungen für Veranlagungszeiträume des Erblassers beschäftigt (Urteil vom 14.10.2020 – II R 30/19, DB 2021 S. 715). Danach sind Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, als Nachlassregelungskosten abzugsfähig. In Abkehr von der bisherigen Auffassung wurde diese Entscheidung im Rahmen von gleichlautenden Ländererlassen vom 09.02.2022 nunmehr auch von der Finanzverwaltung anerkannt. (mehr …)