Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen – die neuesten Entwicklungen im Ertragsteuerrecht

StB Korbinian Wintermeier, LL.M., Counsel bei POELLATH, München

Kryptowährungen haben in den letzten Jahren eine erstaunliche Entwicklung erfahren und genießen insbesondere seit der Einführung der sog. Bitcoins im Jahr 2009 eine hohe Publizität. Insbesondere die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Kryptowährungen sowie der Umstand, dass diese großen Wertschwankungen unterliegen, erschweren die steuerliche Beurteilung. In Fortführung an einen früheren Beitrag in diesem Zusammenhang (vgl. Hötzel, HB Steuerboard vom 20.05.2021) zeigt dieser Beitrag, was sich aus steuerlicher Sicht (zumindest) im Hinblick auf die herkömmlichen Kryptotoken wie z.B. Bitcoins seitdem getan hat, insbesondere wie sich die Auffassung der Finanzverwaltung bzw. der Literatur zu diesem Thema entwickelt hat. (mehr …)

Das BMF-Schreiben vom 21.04.2022 zu steuerneutralen Kapitalrückzahlungen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften – Die Fortsetzung einer unendlichen Geschichte

StB/FBIntStR, Dipl. Fw. (FH), M.A. Taxation Raphael Baumgartner, Senior Associate bei POELLATH, München

Das BMF hat mit seinem langersehnten Schreiben vom 21.04.2022 endlich Stellung zur steuerlichen Behandlung von Kapitalrückzahlungen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften genommen. Das Schreiben ist als Reaktion auf die gefestigte BFH-Rechtsprechung zu werten und stellt die Auffassung der Finanzverwaltung dar. Zwar erkennt die Finanzverwaltung eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaaten-Kapitalgesellschaft nun grundsätzlich an, wer aber darauf gehofft hat, dass durch das BMF-Schreiben alle Unklarheiten beseitigt werden, wird enttäuscht. (mehr …)

Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Trusts: Von (In-)Transparenz und Zwischenberechtigung

RA/StB Dr. Marcus Niermann, Senior Associate bei POELLATH, Berlin

Sogenannte Trusts sind Rechtskonstruktionen des angloamerikanischen Rechtskreises, die sich im Grundsatz durch folgendes Dreiecksverhältnis beschreiben lassen: Der Settlor (Errichter) überträgt dem Trustee (Verwalter) ein gewisses Vermögen, das dieser upon trust zugunsten der Beneficiaries (Begünstigten) hält. Der Trust selbst ist ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Im Kern handelt es sich somit um ein Rechtsinstitut, das – je nach konkreter Ausgestaltung, die sehr flexibel ist – Ähnlichkeiten mit den deutschen Rechtsinstituten der Treuhand bzw. der Stiftung aufweist. (mehr …)

Verluste bei Einkünften aus Kapitalvermögen – Einspruch einlegen, Veranlagungsoption ziehen!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Erzielen private Anleger aus ihrem Kapitalvermögen Verluste, möchten sie diese steuerlich geltend machen. Aufgrund der in § 20 Abs. 6 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen vorgesehenen Schedulenbesteuerung gilt allerdings, dass Verluste aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden dürfen, sondern nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Darüber hinaus enthält § 20 Abs. 6 EStG weitere Beschränkungen für die Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen. Dies führt dazu, dass diese Verluste nur mit bestimmten Einkünften und bei Anwendung der sog. zeitlich gestreckten Verlustverrechnung lediglich i.H.v. 20.000 € p.a. verrechnet werden können. Für die betroffenen Anleger eine sehr unbefriedigende Situation. Der Beschluss des BFH vom 17.11.2020 bringt hier etwas Hoffnung (VIII R 11/18, DB 2021 S. 1309). (mehr …)

Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen gem. § 17 EStG – Voraussetzungen für steuerlichen „Step-Up“ im Zuzugsfall

StB Mareike Krämer, LL.M., Senior Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Halten Steuerpflichtige in ihrem Privatvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens einem Prozent, so unterliegen sie im Veräußerungsfall den Regelungen des § 17 EStG und dem Teileinkünfteverfahren. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns erfolgt dabei vereinfachend durch Abzug der historischen Anschaffungskosten vom Veräußerungspreis (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG). Der BFH hat nun erstmals einen Fall zu den Voraussetzungen einer Erhöhung der Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG entschieden (Urteil vom 26.10.2021 ­ – IX R 13/20, DB 2022 S. 305). (mehr …)

Faktischer Geschäftsführer: Ein Schatten seiner selbst („Shadow Director“)

StB Dr. Thomas Töben, YPOG, Berlin

Seit schon etwa zwei Jahren geraten Private Equity (PE)-Fonds-Strukturen verstärkt ins Visier von deutschen Ermittlungsbeamten. Obwohl die untersuchten Strukturen üblich, aber auch sehr unterschiedlich sind, geht es in mehreren Ermittlungsverfahren ohne ausreichende Differenzierung stets nur um ein Kernthema, nämlich den „Ort der Geschäftsleitung“. Die erhobenen Vorwürfe gegen deutsche Manager und Berater von PE-Fonds mit Kapitaleinkünften sind angesichts eindeutiger Rechtsprechung unbegründet. Die lang andauernden Ermittlungen sind jedoch geeignet, Deutschland als Standort für Private Equity schwer zu beschädigen. Kapitalzusagen können ausbleiben, PE-Manager abwandern. Innovative Investitionen unterbleiben. Daran kann niemand ein Interesse haben. (mehr …)

Steuerbarkeit von Verlusten aus wertlosen Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen

StB Carolin Stierstorfer, M.A., LL.M., Associate bei POELLATH, München

Auch 13 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer bleiben noch immer viele Fragen zur Besteuerung von Kapitaleinkünften offen. Ziel des Gesetzgebers war es, das Besteuerungsverfahren für Kapitaleinkünfte drastisch zu vereinfachen und eine umfassende Wertzuwachsbesteuerung für sämtliche Kapitalanlagen einzuführen. Als „Dauerbrenner“ gilt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Berücksichtigung von Verlusten aus wertlosen Kapitalanlagen als (negative) Einkünfte aus Kapitalvermögen – eine Frage, die von der Finanzverwaltung nur zu gerne abgelehnt worden ist. (mehr …)

Erbschaftsteuerliche Begünstigung für ein Familienheim auch bei Zuerwerben?

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M., Partner und Christoph Samen, LL.B., Professional bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln.

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG wird der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen durch Kinder von der Erbschaftsteuer freigestellt, soweit dieses vom Erwerber unverzüglich bewohnt wird und soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 m² nicht übersteigt. Mit Urteil vom 06.05.2021 (II R 46/19, DB 2021 S. 3076) hatte der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob eine hinzuerworbene Wohneinheit (Doppelhaushälfte), die an der selbstgenutzten Doppelhaushälfte des Erwerbers angrenzt, ein begünstigtes Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist, wenn die beiden Wohneinheiten nach dem Zuerwerb miteinander verbunden und vom Erwerber bewohnt werden. (mehr …)