Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Grunderwerbsteuerreform – Anwendung auch auf Altfälle möglich!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, RA/StB Dr. Morten Dibbert und Melanie Ahrens (Steuerassistentin) sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Im vergangenen Jahr wurde die Grunderwerbsteuer reformiert. Die Änderungen sind zum 01.07.2021 in Kraft getreten, jedoch können auch Altfälle von den Änderungen betroffen sein. Kernelemente der Grunderwerbsteuerreform sind die Herabsetzung der auslösenden Schwelle bei Anteilsübertragungen von 95% auf 90% und die Verlängerung der Betrachtungszeiträume von fünf auf zehn Jahre bei sog. Share Deals. Der längere Betrachtungszeitraum gilt grundsätzlich für alle Vorgänge, die nach dem 30.06.2021 verwirklicht werden. (mehr …)

BFH schränkt die Zuordnung der GmbH-Anteile zum Sonderbetriebsvermögen II einer GmbH & Co. KG ein

RA Dr. Stefan Weinberger ist Senior Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Das Betriebsvermögen einer GmbH & Co. KG umfasst generell Wirtschaftsgüter im Gesamthandvermögen der Gesellschaft. Darüber hinaus können auch Wirtschaftsgüter im Eigentum der Gesellschafter Betriebsvermögen darstellen (sog. Sonderbetriebsvermögen – „SBV“). Konkret trifft dies auf Wirtschaftsgüter zu, die entweder dazu bestimmt sind, dem Betrieb der Gesellschaft zu dienen (SBV I), oder solche, die unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters eingesetzt werden (SBV II). Zum SBV II gehören ggf. auch die Anteile des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, wenn diese die Gesellschafterstellung des Kommanditisten dadurch stärken, dass sie für die KG wirtschaftlich vorteilhaft sind (z.B.: der Vertrieb erfolgt durch die Komplementär-GmbH) oder dadurch, dass sie den Einfluss des Kommanditisten auf die KG steigern (typischerweise durch einen beherrschenden Einfluss auf die Geschäftsführung der KG). Hat die GmbH & Co. KG einen eigenen Geschäftsbetrieb, muss entschieden werden, aus welchen Gründen die Anteile vorwiegend gehalten werden. Der BFH urteilte jetzt (Urteil vom 21.12.2021 – IV R 15/19, DB 2022 S. 574), dass hierfür – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – die Sicht des Kommanditisten entscheidend ist. Auch für den Fall, dass eine GmbH & Co. KG ausschließlich aus Komplementär-GmbH und Kommanditist besteht, seien die Komplementär-Anteile nicht zwingend SBV II. (mehr …)

(Geplante) Fristen und Zinsen für die Veranlagungszeiträume für 2020 – 2021

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und Johanna Schneider, B.Sc., Steuerassistentin bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB, Hamburg

Das Bundeskabinett hat am 16.02.2022 den Regierungsentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen (vgl. hierzu Dorn/Horstkötter, DB 2022 S. 431). Im Zuge der Gesetzesänderung sollen auch die Fristen nach § 149 Abs. 2 und Abs. 3 AO zur Abgabe von Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2020 – 2022 (nochmals) verlängert werden. (mehr …)

Das MoPeG und das Steuerrecht – zur Notwendigkeit gesetzgeberischer Handlungen

RA/FAfStR Dr. Sebastian Löcherbach, LL.M., Counsel bei POELLATH, München

Am 24.06.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Das MoPeG wird am 01.01.2024 in Kraft treten und beinhaltet die Änderung von 136 Gesetzen. Steuerrechtliche Vorschriften sind davon nicht umfasst. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, erklärt sich jedoch vor dem Hintergrund, dass das BMF am Gesetzgebungsverfahren weder beteiligt noch diesbezüglich konsultiert wurde. Dem Vernehmen nach sind aktuell auch noch keine Änderungen von Steuergesetzen im Zusammenhang mit dem MoPeG geplant. (mehr …)

Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von Wagniskapitalfonds – Entwurf zur Ergänzung des UStAE

RA Dr. André Blischke, Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M.

Die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ist von der Umsatzsteuer befreit. Diese Umsatzsteuerbefreiung wurde bereits mit Wirkung vom 01.07.2021 durch das sog. Fondsstandortgesetz (vom 03.06.2021, BGBl. I 2021 S. 1498) als neue dritte Variante in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG eingefügt (siehe hierzu Baaske, Steuerboard vom 08.07.2021). Der zentrale Begriff des „Wagniskapitalfonds“ wurde jedoch nicht gesetzlich definiert. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Fondsstandortgesetz wurde entschieden, dass die Konkretisierung der begünstigten Wagniskapitalfonds durch das (BMF im Verwaltungswege erfolgen soll (BT-Drucks. 19/28868, S. 114). Ein entsprechendes BMF-Schreiben zur Ergänzung des UStAE liegt inzwischen im Entwurf vor und wird nachfolgend näher beleuchtet. (mehr …)

Die globale Mindestbesteuerung – Auswirkungen auf Unternehmen und was es nun zu tun gilt

Dr. Jens-Uwe Hinder, LL.M., ist Partner, Dr. Jenny Broekmann ist Senior Associate in der Praxisgruppe Steuern von Morrison & Foerster LLP in Berlin.

Die OECD hat im Dezember 2021 Mustervorschriften für die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung veröffentlicht. Die Regeln gelten ab 2023 und müssen bis dahin von 137 Staaten, die der Mindestbesteuerung zugestimmt haben, in nationales Recht umgesetzt werden. Für deutsche, international agierende Konzernunternehmen sind die praktischen Auswirkungen erheblich. Neben der höheren Steuerlast ist auch der administrative Aufwand nicht zu unterschätzen. Angesichts des ambitionierten Zeitplans der OECD bleibt nur noch wenig Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. (mehr …)

ATAD 3 – EU-Initiative zum Abbau von Briefkästen

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei POELLATH, Berlin

Kurz vor Ende des letzten Jahres hat die EU-Kommission am 22.12.2021 den Entwurf einer neuen Richtlinie vorgelegt. Damit soll die Anti-Tax Avoidance Directive angepasst und damit dem Missbrauch von Briefkastengesellschaften zu Steuerzwecken vorgebeugt werden (sog. ATAD 3 – Entwurf) Der Entwurf wird, wenn er tatsächlich so umgesetzt wird, einen erheblichen Einfluss auf die steuerliche Strukturierungspraxis haben. (mehr …)

Steuerrecht im Koalitionsvertrag

Markus Hammer, Leiter Financial Services Tax & Legal bei PwC Deutschland; Prof. Dr. Andreas Suchanek, HHL Leipzig Graduate School of Management

Steuerrecht gilt als kompliziert und im Detail schwer verständlich, gleichzeitig haben aber nur wenige politische Entscheidungen eine so unmittelbare Auswirkung auf große Teile der Bevölkerung. Eine Minderung der Umsatzsteuer ist für die IT-Abteilungen der Unternehmen möglicherweise ein großes Projekt und der Staat verzichtet auf Einnahmen in Milliardenhöhe. Aber das Ergebnis dieser steuerlichen Änderung ist bereits an der Supermarktkasse nachvollziehbar. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die steuerrechtlichen Ambitionen der neuen Regierung zu werfen. (mehr …)