Das Urteil des FG Köln vom 6. 3. 2012 (13 K 3006/11, DB0479622) ist Anlass, das Thema nachrangiger (Gesellschafter-)Darlehensforderungen, die bei Liquidation ausfallen, noch einmal aufzugreifen. In Krisenzeiten geht es um ein praktisch relevantes Thema der täglichen Beratungspraxis, nämlich um die Frage, ob ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, wenn im Zuge der Liquidation zumeist mit Rangrücktritt versehene Darlehen gegenüber einer Schuldnergesellschaft mangels ausreichendem Vermögen nicht zurückgeführt werden können. Das Urteil ist erfreulich deutlich. Es lässt hoffen, dass unsägliche Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung nunmehr wirtschaftlich vernünftig zu Ende gebracht werden. (mehr …)






