JStG 2022: Änderungen bei Berücksichtigung von Aufwendungen für Arbeitszimmer und Homeoffice geplant

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn und Melanie Ahrens (Steuerassistentin) sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Nachdem das BMF im Juli den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vorgelegt hat, liegt nun der Regierungsentwurf des JStG 2022 vor (vgl. BT-Drucks. 457/22). Dieser sieht erstmals gesetzliche Änderungen vor, welche den Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer betreffen und in einigen Fällen die Abzugsmöglichkeiten verschärfen würden. Zudem sieht der Entwurf eine Entfristung der sog. „Homeoffice-Pauschale“ und Erhöhung der derzeitigen Höchstgrenze von 600 € auf 1.000 € vor. Damit werden die Änderungen für alle Steuerpflichtigen relevant, die ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit auch zuhause ausüben. » weiterlesen

Grunderwerbsteuerreform – Anwendung auch auf Altfälle möglich!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, RA/StB Dr. Morten Dibbert und Melanie Ahrens (Steuerassistentin) sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Im vergangenen Jahr wurde die Grunderwerbsteuer reformiert. Die Änderungen sind zum 01.07.2021 in Kraft getreten, jedoch können auch Altfälle von den Änderungen betroffen sein. Kernelemente der Grunderwerbsteuerreform sind die Herabsetzung der auslösenden Schwelle bei Anteilsübertragungen von 95% auf 90% und die Verlängerung der Betrachtungszeiträume von fünf auf zehn Jahre bei sog. Share Deals. Der längere Betrachtungszeitraum gilt grundsätzlich für alle Vorgänge, die nach dem 30.06.2021 verwirklicht werden. » weiterlesen