Betriebsaufspaltung: Die GmbH wird auf der Besitzseite (etwas) transparenter

RAin/StBin Svetlana Heil und RA/StB Alexander Pupeter sind die Gründungspartner von BLOMBERG Legal & Tax in München

Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung werden nicht klarer. Zu den vielen Unsicherheiten sind weitere bezüglich der Beherrschung des Besitzunternehmens hinzugekommen: Denn mit Urteil vom 16.09.2021 – IV R 7/18 (veröffentlicht am 03.02.2022) hat der IV. Senat des BFH seine Rechtsprechung zum Durchgriffsverbot bei einer personellen Verflechtung des Besitzunternehmens geändert, ohne das der I. Senat dem folgen würde. Offen ist auch, wie sich dies auf der Ebene der mittelbar beherrschenden Gesellschafter auswirkt. » weiterlesen

Spaltung: 20 Prozent sind nicht 10 Prozent, sagt der BFH!

RA/StB Dipl. Kfm. Alexander Pupeter ist Gründungs-partner von BLOMBERG Legal & Tax in München

Die Aufspaltung oder Abspaltung einer GmbH oder AG (§ 123 UmwG) kann normalerweise steuerneutral zu Buchwerten erfolgen, wenn bestimmte Vermögensteile (Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile, 100%-Beteiligungen) übertragen werden, § 15 Abs. 1 UmwStG. Mit einem aktuellen Urteil hat der BFH bestätigt, dass ein Teilverkauf nach Spaltung erst ab einer Grenze von 20 Prozent schädlich ist (§ 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 UmwStG; „Nachspaltungsveräußerungssperre“) und stellt sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (BFH vom 11.08.2021 – I R 39/18). » weiterlesen

Jetzt für Alle: Die Sachwertabfindung ist eine Realteilung!

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Manchmal geht es schneller als man denkt. In zwei Urteilen hat der BFH entschieden, dass auch die Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern eine Realteilung ist. Damit sollte das Thema (fast) erledigt sein. Der erst Ende des Jahres 2016 veröffentlichte neue (oder besser: modifizierte) Realteilungserlass ist damit schon wieder überholt. » weiterlesen

Neuer Realteilungserlass und Sachwertabfindung – Das BMF will es nicht glauben

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Zum Jahresende 2016 erhielt die Praxis einen neuen Realteilungserlass (BMF vom 20.12.2016, DB 2017 S. 97). Dieser ersetzt den alten Realteilungserlass aus dem Jahr 2006 (BMF vom 28.02.2006, DB 2006 S. 527). Was ist alles neu? Ein Textvergleich führt zur Enttäuschung. Es wurden nur sehr wenige Stellen geändert. Die einzig wirklich wichtige Änderung dürfte die Ergänzung zur Sachwertabfindung sein. » weiterlesen

Brexit und Zinsschranke: Wie man eine gute Idee verdirbt

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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Brexit und Zinsschranke haben auf den ersten Blick nichts gemein. Bei näherem Hinsehen lassen sich jedoch Zusammenhänge erkennen. Der Brexit wird vielfach als Folge eines politischen Verhaltens gewertet, bei dem die große Idee der EU von britischen Politikern solange missbraucht wurde, bis sie in der Bevölkerung ihre Anziehungskraft verloren hat. Ein kontinentales Beispiel für einen solchen Umgang mit der EU bietet die jüngste Entwicklung zum Thema Zinsschranke. » weiterlesen

Das geschriebene Wort gilt – wann ist eine Auskunft verbindlich?

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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Der brave Steuerbürger ist der Auffassung, dass er sich auf die Aussagen seines Finanzamtes verlassen kann. Überrascht erfährt er von seinem Steuerberater, dass er hierzu eine verbindliche Auskunft benötigt, die obendrein noch Geld kostet. Entschließt sich der Steuerpflichtige auf dringende Empfehlung seines Steuerberaters hierzu, sieht er ein Schriftstück, das sehr formal aufgebaut ist, die Bezeichnung „Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ enthält und darüber hinaus aus Laienperspektive recht umständlich wirkt. Dass es auch anders und wohl auch vernünftiger geht, zeigt ein Urteil des BFH (BFH vom 12.08.2015 – I R 45/14, DB 2016 S. 212). » weiterlesen

Einbringungsgewinn II und Aufwärtsverschmelzung: Praktische Vernunft aus Hamburg

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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Zu Ehren des früheren Finanzministers Helmut Schmidt hat das FG Hamburg der praktischen Vernunft in einer komplizierten Steuerangelegenheit zum Durchbruch verholfen: Der Einbringungsgewinn II nach § 22 Abs. 2 UmwStG wird durch eine Aufwärtsverschmelzung nicht ausgelöst (FG Hamburg vom 21.05.2015 – 2 K 12/13, DB1050186, anhängig beim BFH: I R 48/15; vgl. hierzu auch Kreth, StR kompakt, DB1050188). » weiterlesen

Gute Nachricht aus Europa: Vorsteuerabzug bei Erwerber-Holding bleibt möglich

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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Gute Nachrichten aus Europa sind derzeit eher selten. Eine erfreuliche Meldung gibt es jedoch: Der EuGH hat weitgehend geklärt, unter welchen Umständen eine Erwerber-Holding die von ihr im Zuge des Erwerbs einer Beteiligung gezahlte Vorsteuer geltend machen kann. Dies ist möglich, wenn die Erwerber-Holding durch entgeltliche umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten aktiv an der Verwaltung der erworbenen Beteiligung teilnimmt und hierdurch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Erwirbt die Erwerber-Holding in einer Transaktion gleichzeitig Beteiligungen, denen gegenüber sie solche Leistungen nicht erbringt, ist die Vorsteuer aufzuteilen. » weiterlesen