Zinsschranke – Gesellschaftersicherheit auf dem Prüfstand

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Am 9. 5. 2012 hat der BFH mit zwei Paukenschlägen daran erinnert, dass auch das Steuerrecht nicht außerhalb des Verfassungsrechts steht. Neben dem Treaty Override (BFH-Urteil vom 10. 1. 2012 – I R 66/09, DB0474325) stellt er die Zinsschranke, oder genauer die Schädlichkeit einer Gesellschaftersicherheit auf den Prüfstand (BFH-Urteil vom 13. 3. 2012 – I B 111/11, DB 2012 S. 1071). » weiterlesen

Passivposten im Umwandlungssteuerrecht

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der neue Umwandlungssteuererlass (BMF-Schreiben vom 11.11.2011, DB0464115; vgl. auch Momen/Kröner, DB0464195 und Blumenberg u. a., DB 2012 Beil. 1) hat nahezu fünf Jahre auf sich warten lassen. Kaum ist er in der Welt, ist er in einem wichtigen Punkt durch die Rspr. des BFH überholt.

Der neue Umwandlungssteuererlass enthält für Umwandlungen, die zum gemeinen Wert (oder zum Zwischenwert) erfolgen, eine arge Falle. Bei Ansatz des gemeinen Werts sind auch der Firmenwert und andere selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wie beispielsweise Patente etc. bei der übertragenden Gesellschaft anzusetzen (§ 3 Abs. 1 UmwStG), obwohl für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach den normalen Regeln ein Aktivposten nur angesetzt werden kann, wenn diese entgeltlich erworben worden sind (§ 5 Abs. 2 EStG). Spiegelbildlich ist die Buchung auf der Passivseite. Das Bilanzsteuerrecht enthält eine größere Aufzählung von Passivposten, die in der Steuerbilanz nicht gebildet werden dürfen, z. B. Drohverlustrückstellungen (§ 5 Abs. 4a EStG). Auch diese Passivposten sind bei einer Umwandlung zum gemeinen Wert anzusetzen. Der Ansatz der bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgewiesene Passivposten reduziert den Gewinn, der bei der übertragenen Einheit durch die Umwandlung zum gemeinen Wert entsteht.

Eine Überraschung bietet die von der Verwaltung vorgesehene Behandlung bei der übernehmenden Gesellschaft: Sie tritt zwar in die Rechtstellung der übertragenden Gesellschaft ein und übernimmt zunächst deren Bilanzpositionen. Bei ihr sind jedoch die Passivierungsverbote nach § 5 EStG wieder zu beachten. Die Passivposten, also insbesondere Drohverlustrückstellungen, sind in der Bilanz des Übernehmers aufzulösen, und zwar gewinnerhöhend. Mit anderen Worten: Diese stillen Lasten reduzieren zwar den Übertragungsgewinn bei der übertragenden Gesellschaft, führen jedoch zu einem (fiktiven) Gewinn bei der übernehmenden Gesellschaft. » weiterlesen

Fallstrick beim streitigen Ausscheiden aus einer Personengesellschaft

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der Gesellschafter eine Personengesellschaft versteuert seinen Gewinnanteil, auch wenn er ihn nicht entnehmen kann. Dieser steuerliche „Normalfall“ bekommt eine besondere Spannung, wenn ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft ausscheidet und sein Gewinnanspruch aufgrund von Streitigkeiten für eine längere Zeit nicht ausbezahlt wird. Der BFH hat unlängst (Urteil v. 15. 11. 2011 – VIII R 12/09, DB 2012 S. 23) diese allgemeinen Grundsätze bestätigt. Das gibt Anlass, über die Ausgestaltung von Steuerklauseln in Gesellschaftsverträgen noch einmal nachzudenken. » weiterlesen

Unternehmensbewertung für Historiker

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Absenkung der „Wesentlichkeitsgrenze“ von 25% auf unter 10% für die steuerfreie Veräußerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Privatvermögen (§ 17 EStG) im Jahr 1999 war verfassungswidrig, soweit sie Wertzuwächse betrifft, die bis zum 31. 3. 1999 entstanden sind und die damals hätten steuerfrei realisiert werden können. Diese Wertzuwächse bleiben nach einer Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 7. 7. 2010 – 2 BvR 748/05, DB0364511) steuerfrei. Der Beschluss wirft für die Praxis vor allem die Frage auf, wie der steuerfreie bzw. steuerpflichtige Wertzuwachs zu bestimmen ist. Da Verkäufe, bei denen diese Frage eine Rolle spielt, auch jetzt und in Zukunft noch stattfinden können, kann eine Anteils- oder Unternehmensbewertung auf einen mehr als zwölf Jahre zurückliegenden Zeitpunkt erforderlich werden. Bei dem Zustand mancher Unternehmensarchive könnten hier die Arbeitsmethoden der Historiker zum Einsatz kommen. » weiterlesen

Einbringung – Steuervereinfachung mit bösen Konsequenzen

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann seine Beteiligung steuerneutral in eine andere Kapitalgesellschaft einbringen. Voraussetzung ist vor allem, dass die aufnehmende Gesellschaft nach der Einbringung die Mehrheit der Stimmrechte an der eingebrachten Gesellschaft hält, sog. „qualifizierter Anteilstausch“, § 21 UmwStG. Die praktischen Schwierigkeiten ergeben sich vor allem aus der Missbrauchsvermeidungsklausel des § 22 UmwStG.  » weiterlesen

Forderungsverzicht und Konzernrückhalt

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Möglicherweise kommt bei der Lösung der Probleme, die der Forderungsverzicht eines Gesellschafters für eine kränkelnde Gesellschaft verursacht („Verzichtsgewinn“) von unerwarteter Seite Unterstützung: Die Finanzverwaltung hat im März diesen Jahres Bemerkenswertes über die Auswirkungen des Konzernrückhaltes auf Gesellschafterdarlehen geschrieben. Die entscheidende Frage der Werthaltigkeit stellt sich in neuem Licht dar. Zur Erinnerung: Aus Sicht eines darlehensgebenden Gesellschafters kann die fehlende Werthaltigkeit einer Forderung gegen eine Tochtergesellschaft dazu führen, dass auf die Forderung eine Teilwertabschreibung vorzunehmen ist. » weiterlesen

Teilbetrieb goes Europe

RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Der „Teilbetrieb“ ist ein wichtiges steuerliches Tatbestandsmerkmal bei Unternehmensumwandlungen. Wird zukünftig ausschließlich von der EU (bzw. vom EuGH) festgelegt, was darunter zu verstehen ist? Der vom BMF im Mai auf seiner Internetseite veröffentlichte Entwurf eines Erlasses zum Umwandlungssteuergesetz weist in diese Richtung. » weiterlesen

Golf ist kein Volkssport

RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Das Frühjahr bietet Anlass, sich statt mit Verlustvernichtung und Zinsabzugsbeschränkungen mit schönen Themen zu beschäftigen. Hierzu gehören das erfreuliche Abschneiden von Schalke 04 in der Champions League und auch die jüngsten Erfolge von Martin Kaymer im Profigolf. Ersteres begeistert die halbe Nation, Golf hingegen gilt als „Randsport“ (so der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einem Zeitungsinterview). Man mag es kaum glauben, aber das hat Auswirkungen auf die Besteuerung. » weiterlesen