Nachdem die steuerliche Förderfähigkeit der sog. Riester-Rente bereits für Vertragsabschlüsse seit 2006 von der Verwendung eines Unisextarifs abhängig ist, „erinnert“ die EuGH-Entscheidung vom 1. 3. 2011 in der Rs. C-236/09 (DB0413618)an den nächsten Schritt zur Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen: die Einführung flächendeckender Unisex-Versicherungstarife ab dem 22. 12. 2012.
Auf der Grundlage von Art. 21 und 23 der Grundrechte der Europäischen Union (2000/C 364/01) vertritt der EuGH die Auffassung, dass zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren nicht zu Unterschieden bei den Prämien und Leistungen führen sollte. Die Lage von Frauen und Männern sei in Bezug auf die Prämien und Leistungen der von ihnen abgeschlossenen Versicherungen vergleichbar. » weiterlesen