Reinvestitionsklausel versus Lohnsummenprüfung

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Wird unternehmerisches Vermögen (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, inländisches Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25%) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder von Todes wegen auf die nächste Generation oder einen Dritten übertragen, können weitgehende steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden. Im Grundsatz bleiben 85% des unternehmerischen Vermögens von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer verschont (Regelverschonung), auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen alternativ eine vollständige Verschonung erreicht werden (Optionsverschonung). » weiterlesen

Steuerbegünstigte Unternehmensnachfolge auch in Drittstaaten?

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Diese Frage hat der BFH kürzlich (Beschluss vom 15. 12. 2010 – II R 63/09, DB 2011 S. 214) dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der BFH äußert unter europarechtlichen Gesichtspunkten erhebliche Zweifel, ob eine erbschaftsteuerliche Ungleichbehandlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften je nach deren Belegenheit innerhalb oder außerhalb der EU bzw. des EWR mit der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) vereinbar ist (vgl. Kessler, Steuerboard, DB0403646).  » weiterlesen

Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Schenkungsteuerpflicht

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Die schenkungsteuerliche Behandlung von Ehegatten-Oderkonten ist immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren (zuletzt FG Nürnberg, Urteil vom 25. 3. 2010 – 4 K 654/08). Grund hierfür ist, dass die steuerlichen Rechtsfolgen der Errichtung eines Oder-Kontos, d. h. die gemeinsame Inhaberschaft beider Ehepartner an einem Konto mit der Maßgabe, dass beide jeweils einzeln und unabhängig voneinander gegenüber der kontenführenden Bank über das Konto verfügen können, oftmals leichtfertig übersehen werden (vgl. hierzu: Kessler, Steuerboard, DB0417324). Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfüllt die Einräumung der Mitinhaberschaft eines Oder-Kontos bzw. die Einzahlung auf ein solches den Tatbestand einer freigebigen Zuwendung im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, da die Gemeinschaftskonten und -depots unabhängig von der Herkunft des Geldes bzw. der Wertpapiere grundsätzlich beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte zuzurechnen sind und insoweit der nicht einzahlende Ehegatte bereichert ist. Vor diesem Hintergrund sollten Steuerpflichtige bzw. ihre Berater besonderes Augenmerk darauf richten, die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Risiken, die mit Oder-Konten einhergehen, auszuschließen.

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Abfindungsklauseln: Überprüfungsbedarf nach der Erbschaftsteuerreform!

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Verschiedene Anlässe können zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft führen (Kündigung, Tod, Anteilsentziehung). Rechtsfolge der Beendigung der Mitgliedschaft des Gesellschafters ist, dass er zwar sämtliche Rechte und Pflichten aus seiner Gesellschafterstellung verliert, als Ausgleich dafür aber einen Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft erhält. Während die gesetzliche Grundregel (§ 738 Abs. 1 BGB) normiert, dass sich die Höhe des Abfindungsanspruchs an der Höhe des vollen wirtschaftlichen Werts des Gesellschaftsanteils (Verkehrswert) orientiert, können die Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften als Ausfluss der grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit auch eigene Regelungen für die Höhe der Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters fixieren. » weiterlesen

Koordinierter Erlass der obersten Finanzbehörden klärt wichtige Zweifelsfragen zur Poolvereinbarung

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Kapitalgesellschaftsanteile unterliegen gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregeln, wenn der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der betreffenden Gesellschaft zu mehr als 25% unmittelbar beteiligt war. Diese Mindestbeteiligungsquote ist seitens des Gesetzgebers vor allem für Gesellschafter von Familiengesellschaften als zum Teil unüberwindbare Hürde angesehen worden, da bereits nach nur wenigen Erbgängen eine erhebliche Zersplitterung einer Beteiligung gegeben sein kann. » weiterlesen

Steuerprivilegien in USA bleiben bis Ende 2012 in modifizierter Form bestehen!

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Präsident Obama hat am 17. 12. 2010 das Gesetzgebungsverfahren über ein umfassendes Konjunkturpaket mit einem Volumen von ca. 890 Mrd. Dollar, der sog. „Tax Relief, Unemployment Insurance Reauthorization, and Job Creation Act of 2010” („Tax Relief Act“), durch seine Unterschrift abgeschlossen. Ausgewiesenes Ziel dieses Reformgesetzes ist die Stabilisierung der US-Wirtschaft. Vom Grundsatz her knüpft es an die von der seinerzeitigen Regierung Bush im Jahre 2001 erlassenen und in dem „Economic Growth and Tax Relief Reconciliation Act of 2001“ („EGTRRA“) verankerten Steuererleichterungen an. Erhebliche Modifikationen erfolgten allerdings im Bereich des Erbschaftsteuerrechts. » weiterlesen

Verwaltungsvermögensquote bei Tochtergesellschaften: Keine Verschärfung durch das JStG 2010!

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Der Bundestag hat am 28. 10.2 010 das Jahressteuergesetz 2010 beschlossen. Wider Erwarten ist die – im Regierungsentwurf noch vorgesehene – Anwendung der 10%-Grenze auf den Verwaltungsvermögenstest einer Tochtergesellschaft für den Fall der Optionsverschonung nicht umgesetzt worden. Mit Einführung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ab dem Jahr 2009 sind die Befreiungstatbestände für die Übertragung von Betriebsvermögen weitgehend überarbeitet worden. Entscheidendes Kriterium für die Inanspruchnahme erbschaftsteuerlicher Begünstigungen für Betriebsvermögen ist demnach der Anteil des in dem Vermögen enthaltenen sog. Verwaltungsvermögens. » weiterlesen