Bei der grenzüberschreitenden Steuerstrukturierung ist sie ein wichtiger Aspekt, im Rahmen der Tax Compliance ein schwer handhabbares Besteuerungsregime und für die OECD sowie die Europäische Union ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen. Die Rede ist von der Hinzurechnungsbesteuerung. Diese führt dazu, dass bestimmte Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft in Deutschland besteuert werden, selbst wenn dem deutschen Gesellschafter tatsächlich keine Einkünfte zufließen. Diese Einkünfte unterliegen nicht nur der vollen Körperschaft- und Einkommensteuer, sondern auch der Gewerbesteuer, weshalb eine substantielle steuerliche Mehrbelastung im Vergleich zu einem nationalen Fall droht. Daran änderten auch die Neuregelungen durch das ATADUmsG nichts, welche die sekundärrechtlichen Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) in nationales Recht umsetzen sollten. Vielmehr erhärten sie die europarechtlichen Bedenken gegen die nationale Hinzurechnungsbesteuerung und beleben die Diskussionen um die Hinzurechnungsbesteuerung im Allgemeinen und insbesondere um deren gewerbesteuerlichen Auswirkungen merklich. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Baumgartner, Raphael
Das BMF-Schreiben vom 21.04.2022 zu steuerneutralen Kapitalrückzahlungen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften – Die Fortsetzung einer unendlichen Geschichte
Das BMF hat mit seinem langersehnten Schreiben vom 21.04.2022 endlich Stellung zur steuerlichen Behandlung von Kapitalrückzahlungen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften genommen. Das Schreiben ist als Reaktion auf die gefestigte BFH-Rechtsprechung zu werten und stellt die Auffassung der Finanzverwaltung dar. Zwar erkennt die Finanzverwaltung eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaaten-Kapitalgesellschaft nun grundsätzlich an, wer aber darauf gehofft hat, dass durch das BMF-Schreiben alle Unklarheiten beseitigt werden, wird enttäuscht. » weiterlesen
Ausschüttungen aus EU-Gesellschaften – Einlagenrückgewähr auch ohne Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG?
Ist ein deutscher Gesellschafter an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt und tätigt diese Ausschüttungen, stellt sich für den Gesellschafter die Frage, ob die Ausschüttungen zu steuerpflichtigen Einkünften führen und welche praktischen Fallstricke zu beachten sind. Bei Ausschüttungen einer EU-Gesellschaft muss ein Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG gestellt werden, um eine Steuerneutralität der Ausschüttung erreichen zu können. Wichtig dabei ist, dass der Antrag bis zum 31.12. des Jahres, das auf das Jahr der Ausschüttung folgt, zu stellen ist – für das Jahr 2020 bleiben also noch rund fünf Wochen, um die Antragsvoraussetzungen zu prüfen und den Antrag einzureichen. Ohne einen entsprechenden Antrag fingiert das Gesetz eine Steuerpflicht der Ausschüttung. Diesem Worst-Case-Szenario ist der BFH jedoch jüngst mit zwei Urteilen vom 04.05.2021 – VIII R 14/20 (DB 2021 S. 2468) und VIII R 17/18 entgegengetreten und öffnet mit diesen Verfahren die Tür für eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr auch ohne den Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG. » weiterlesen
Einlagenrückgewähr ausländischer Kapitalgesellschaften – eine (un)endliche Geschichte?
Mit Urteil vom 27.10.2020 – VIII R 18/17 (DB 2021 S. 261) bestätigte der BFH erneut, dass Drittstaatengesellschaften zur Leistung einer steuerneutralen Einlagenrückgewähr in der Lage sind und eine solche Einlagenrückgewähr im Veranlagungsverfahren der Gesellschafter nachgewiesen werden muss. Darüber hinaus fügte der VIII. Senat der Behandlung der steuerneutralen Einlagenrückgewähr durch eine EU-/EWR-Kapitalgesellschaft ein weiteres Kapitel hinzu und ließ im Ergebnis offen, ob deren Anteilseigner unabhängig vom Antragsverfahren nach § 27 Abs. 8 KStG ebenfalls einen individuellen Nachweis führen können. » weiterlesen
Die Behandlung privater Darlehensverluste im Jahr 2020
Aufgrund der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BFH zur Behandlung privater Darlehensverluste und des damit einhergehenden Paradigmenwechsel hat sich die steuerliche Behandlung von Darlehensverlusten seit 2017 grundlegend verändert. Aufgrund der Rechtsprechungsänderung wurde schließlich der Gesetzgeber tätig, der mit zwei „Nichtanwendungsgesetzen“ reagierte. Mit den Neureglungen ergeben sich neue Problemfelder. » weiterlesen
Hinzurechnungsbesteuerung: Geplante Anpassungen durch das ATADUmsG
Die geplanten Änderungen des deutschen Steuerrechts durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance-Directive (kurz: ATADUmsG) könnten zu gravierenden Auswirkungen führen. Ein wesentlicher Bestandteil des am 10.12.2019 veröffentlichten Referentenentwurfs des ATADUmsG sind die geplanten Anpassungen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung. Trotz der nur sehr kurzen Frist zur Stellungnahme von knapp drei Tagen, wurden die geplanten Anpassungen von den Verbänden (u.a. des BDI) scharf kritisiert. Im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens und damit vor der unausweichlichen Anpassung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung wäre eine tiefergehende fachliche Diskussion über den Referentenentwurf sinnvoll und wünschenswert. Nach dem geplanten Entwurf wären die angepassten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung ansonsten rückwirkend ab dem 01.01.2020 anzuwenden. » weiterlesen
„Alles beim Alten?“: Neues zur Einlagenrückgewähr von Drittstaatengesellschaften
Mit Urteil vom 10.04.2019 – I R 15/16 (DB 2019 S. 2052) hat der BFH in Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung erneut entschieden, dass Gesellschaften, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (sog. „Drittstaatengesellschaften“), nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen steuerneutral an ihre deutschen Anteilseigner zurückzahlen können. Ausgangsgröße für die Ermittlung der Einlagenrückgewähr sei das ausländische Handels- und Gesellschaftsrecht, auf dessen Basis die Berechnung der steuerneutralen Leistung unter Berücksichtigung der Verwendungsreihenfolge (§ 27 Abs. 1 Satz 3 und 5 KStG) zu erfolgen habe. » weiterlesen
Quellensteuereinbehalt nach § 50a EStG bei Online-Werbung
In jüngster Vergangenheit rückt die Besteuerung der digitalen Wirtschaft zunehmend in den Fokus. Neben der OECD, die dieses Thema im Aktionspunkt 1 des BEPS-Projekts aufgegriffen hat, legt insbesondere die Finanzverwaltung ein immer größeres Augenmerk auf dieses Thema. Letztere vertritt aktuell die Auffassung, dass Vergütungen an ausländische Internetportalbetreiber (z.B. Suchmaschinenanbieter und Social-Media-Plattformen) für das Schalten von Online-Werbung der Quellensteuer nach § 50a EStG unterliegen (vgl. hierzu auch Diffring/Saft, DB 2019 S. 387). Die Mehrbelastung deutscher Kunden beläuft sich hierdurch grds. auf 15% (zzgl. 0,825% Solidaritätszuschlag), wird sich in den meisten Fällen aufgrund vertraglicher „Gross-Up“-Klauseln jedoch auf ca. 18,8% der Vergütung erhöhen (vgl. H 50a.2 EStH). Besonders belastet werden dadurch meist kleinere werbeintensive Unternehmen, denen in der Folge die Insolvenz drohen könnte. » weiterlesen