Seit dem Jahr 2005 und dem EuGH-Urteil in der Rechtssache Marks & Spencer (EuGH vom 13.12.2005 – Rs. C-446/03, Marks & Spencer) wird über finale Verluste diskutiert. Im angesprochenen Urteil hatte der EuGH jedoch nur über die Finalität von Verlusten einer Tochtergesellschaft und deren Nutzung im Staat der Muttergesellschaft zu entscheiden. Der Gerichtshof sah die Niederlassungsfreiheit als beschränkt, aber die Beschränkung als gerechtfertigt an. Die unterlassene Berücksichtigung ausländischer Verluste diene der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedsstaaten und verhindere eine doppelte Verlustberücksichtigung. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung stellte der EuGH jedoch fest, dass eine fehlende grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, sofern die Verluste final seien. » weiterlesen