Behandlung von Zinsswap-Vereinbarungen im Zusammenhang mit Zinsschranke und gewerbesteuerlicher Hinzurechnung

RA/Attorney-at-law Christoph Beigel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit Urteil vom 08.01.2019 hat der 6. Senat des FG Berlin-Brandenburg (FG Berlin-Brandenburg vom 08.01.2019 – 6 K 6242/17) über die Behandlung von Swap-Vereinbarungen entschieden. Er hat sich der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen und sich gegen die von der Finanzverwaltung vertretene Ansicht positioniert. Nach Auffassung des Finanzgerichts stellen die Zinsswap-Aufwendungen weder Zinsen i.S.d. Zinsschranke nach § 4h EStG dar, noch Entgelte für Schulden i.S.d. gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG, wenn keine wirtschaftliche Einheit zwischen der Darlehensvereinbarung und der Swap-Vereinbarung besteht. » weiterlesen

Verluste bei Aktienveräußerung unabhängig von der Höhe der Gegenleistung oder der anfallenden Veräußerungskosten

RA/Attorney-at-law Christoph Beigel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit Urteil vom 12.06.2018 hat der VIII. Senat des BFH (BFH vom 12.06.2018 – VIII R 32/16, DB 2018 S. 2278) über die Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien im Privatvermögen entschieden und sich – wie schon die Vorinstanz (Niedersächsisches FG vom 26.10.2016 – 2 K 12095/15, RS1226857; vgl. hierzu Kreft, StR kompakt, DB1226625) – gegen die von der Finanzverwaltung vertretene Ansicht positioniert. Nach Auffassung des BFH liegt  eine Veräußerung auch dann vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Ferner soll die Entscheidung des Steuerpflichtigen, seine Aktien nur gegen einen symbolischen Wert zu veräußern, keinen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO darstellen. » weiterlesen