Der Gesetzgeber verfolgt das umweltpolitische Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 um bis zu 40% zu senken. Bei Kraftfahrzeugen sollen durch Kaufpreiszuschüsse, Befreiung von der Kfz-Steuer sowie durch lohnsteuerliche Privilegien Anreize geschaffen werden. Für E-Bikes gelten ebenfalls lohnsteuerliche Vereinfachungen. Flankierend zur E-Mobilität hat der Gesetzgeber ein insgesamt 300 Mio. Euro schweres Förderprogramm zum Auf- bzw. Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur aufgelegt. Zu den steuerlichen Anreizen zählen zum einen Zuschüsse bei der Anschaffung, wie auch eine Kfz-Steuerbefreiung und Erleichterungen bei der Sachbezugsversteuerung im Falle der Privatnutzung eines zum Firmenvermögen zugeordneten Fahrzeugs. » weiterlesen
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Informationsaustausch der Finanzverwaltungen
Nachdem kürzlich die sog. „Panama-Papers“ mit vermeintlichen Briefkastenfirmen in Panama für Aufsehen sorgten (zu den steuerstrafrechtlichen Erwägungen der „Panama-Papers“ vgl. Adick, DB 2016 S. 1214) und die Finanzverwaltung zuvor im Rahmen der „Schweizer Daten CD´s“ an Informationen zu Vermögenswerten und Vermögensanlagen im Ausland gelangt ist, wird mit dem seit dem 01.01.2016 geltenden Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) eine neue und weitreichende Dimension des Informationsaustausches erreicht. Hierdurch stehen die weltweiten Vermögensanlagen und Geschäftsverbindungen von in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen zu Banken und Finanzdienstleistern aus dem Ausland im Fokus der Finanzverwaltung. » weiterlesen