
RA/FAStR John Büttner ist tätig bei FPS Frankfurt/M.
Für eine (neugegründete) gemeinnützige Organisation kann das Finanzamt nach § 60a AO die Satzung der Organisation auf die Einhaltung der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung gemäß Gemeinnützigkeitsrecht hin überprüfen und im Rahmen dieses Verfahrens einen entsprechenden Feststellungsbescheid erlassen. Wie weit die Prüfungsbefugnis des Finanzamts im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 60a AO reicht, hatte kürzlich das FG Baden-Württemberg zu entscheiden. » weiterlesen