Endgültiger Ausfall privater Darlehensforderungen führt zu steuerlich abziehbarem Verlust

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 24.10.2017 (VIII R 13/15, DB 2017 S. 3035) entschieden, dass der endgültige Ausfall einer im Privatvermögen gehaltenen Darlehensforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen führt. Darin liegt zugleich die höchstrichterliche Bestätigung eines Paradigmenwechsels, den der Gesetzgeber bereits mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009 vollzogen hat. Die vom BFH bejahte Kernfrage des Falles war hierbei, ob der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung als eine Veräußerung i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 EStG anzusehen ist. Die Finanzverwaltung lehnt vorerst eine Anwendung des Urteils über den Einzelfall hinaus ab. » weiterlesen

EuGH-Vorlage zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall

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Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen AStG ist immer wieder Gegenstand obergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Dies belegt auch die Zahl der derzeit anhängigen Verfahren beim BFH zu diesem Themenkreis. So muss der BFH beispielsweise über die Frage der Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln mit der unionsrechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit entscheiden (Az. I R 78/14, Mitteilung zum Verfahren vom 20.05.2015). In einem weiteren Verfahren wird der BFH darüber befinden müssen, unter welchen Voraussetzungen eine beherrschte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat einer „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ i.S.v. § 8 Abs. 2 AStG nachgeht mit der Folge, dass von der Anwendung einer Hinzurechnungsbesteuerung abzusehen ist (Az. I R 94/15, Mitteilung zum Verfahren vom 20.06.2016; zur Vorinstanz vgl. Herrmann, Steuerboard vom 22.03.2016). Daneben hat der BFH mit Beschluss vom 12.10.2016 (I R 80/14, RS1232974) nun dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in einem sog. Drittstaatenfall mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. » weiterlesen

Common Reporting Standard

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

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Seit dem 1. Januar 2016 ist der sog. Common Reporting Standard (CRS) in Deutschland in Kraft. CRS basiert auf einer multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, die bestimmte Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über die Inhaber der von ihnen geführten Finanzkonten zu melden (vgl. Buge, Steuerboard vom 18.06.2015). » weiterlesen

Gebot der Stunde nach EuGH-Urteil: Umsatzsteuerbefreiung für sämtliche Investmentvermögen

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

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Am 09.12.2015 erging das mit Spannung erwartete EuGH-Urteil in der Rechtssache Fiscale Eenheid (Rs. C-595/13) zur Umsatzsteuerbefreiung für „die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen“ gemäß der 6. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Die erste, hier interessierende Vorlagefrage des niederländischen Gerichts betrifft die Reichweite der Definitionsbefugnis der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Begriffs der umsatzsteuerbefreiten „Sondervermögen“ (in der englischen Fassung: special investment funds). Insoweit folgt der EuGH dem Schlussantrag der Generalanwältin vom 20.05.2015 (vgl. hierzu Bujotzek, Steuerboard vom 27.07.2015; zu der zweiten Vorlagefrage betreffend den Begriff „Verwaltung“ vgl. Fischer, Steuerboard vom 26.08.2015): Sämtliche Investitionsvehikel, die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterworfen sind, sind „Sondervermögen“ im Sinne der unionsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiung. Die Definitionsbefugnis der Mitgliedstaaten ist insoweit durch die Harmonisierung des Aufsichtsrechts überlagert. » weiterlesen

Verwaltung von Private Equity Fonds und anderen AIFs demnächst auch in Deutschland steuerfrei? (Rs. C-595/13, Fiscale Eehheid)

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

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Anders als in den meisten europäischen Ländern unterliegt die Verwaltung von Private Equity Fonds und anderen Alternativen Investmentfonds (AIF) in Deutschland der Umsatzsteuer. Das liegt unter anderem daran, dass Deutschland die Umsatzsteuerbefreiung für „die Verwaltung von durch die Mitgliedsstaaten als solche definierten Sondervermögen” gemäß der 6. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) sehr eng interpretiert. Gemäß der deutschen Umsetzungsnorm (§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG) ist nur die Verwaltung von „Investmentfonds“ (d.h. v.a. OGAW oder offene Immobilienfonds) umsatzsteuerfrei, nicht aber von Private Equity Fonds und anderen AIFs (sog. „Investitionsgesellschaften“), obwohl letztere ebenso wie Investmentfonds einer europaweit harmonisierten Regulierung unterliegen. » weiterlesen

EuGH: Pauschalbesteuerung gemäß Investmentsteuergesetz verstößt gegen Unionsrecht

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

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Erträge aus Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) unterliegen bei den Anlegern der sog. transparenten Besteuerung. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Investmentfonds die Besteuerungsgrundlagen rechtzeitig gegenüber den Anlegern bekannt macht und im Bundesanzeiger veröffentlicht (§ 5 Abs. 1 InvStG). Kommt ein Investmentfonds den Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten nicht nach und handelt es sich dabei nicht um einen Spezial-Investmentfonds (sog. intransparenter Fonds), wird der Anleger in Bezug auf seine Investmentanteile pauschal besteuert (§ 6 InvStG). Danach muss der Anleger sämtliche Ausschüttungen, den sog. Zwischengewinn und einen Mehrbetrag von 70 Prozent der Wertsteigerung (d.h. der positiven Differenz zwischen dem letzten und dem ersten Rücknahmepreis des Investmentanteils) versteuern, mindestens jedoch einen Betrag von 6 Prozent des letzten Rücknahmepreises.

Obwohl die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungsplichten sowie die Pauschalbesteueurung formal gleichermaßen für ausländische wie inländische Investmentfonds gelten, wurde die Vereinbarkeit der Pauschalbesteueurung mit der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) seit Längerem bezweifelt und beschäftigte bereits mehrfach deutsche Gerichte. Mit Urteil vom 9. Oktober 2014 entschied der EuGH (EuGH vom 9. Oktober 2014 – Rs. C-326/12, van Caster = DB0681342), dass die Pauschalbesteueurung gemäß § 6 InvStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße und folglich europarechtswidrig sei. » weiterlesen

FATCA: Auch Fonds müssen demnächst Daten über US-Kunden und -Investoren liefern

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

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Das BMF hat kürzlich einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem FATCA-Abkommen zwischen Deutschland und den USA veröffentlicht (FATCA-Verordnung). Die daraus resultierenden Überprüfungs-, Melde- und Registrierungspflichten müssen aller Voraussicht nach erstmalig bis zum 31. Juli 2015 von sämtlichen „meldenden deutschen Finanzinstituten“ erfüllt werden. Das sind nicht nur Banken, sondern beispielsweise auch Private Equity- und sonstige Fonds.

Der mit den FATCA-Pflichten verbundene Aufwand kann enorm sein. Die Implementierung entsprechender Prozesse wird daher von Banken seit Längerem unter Aufwendung erheblicher Ressourcen vorbereitet.

Für andere Finanzinstitute wie beispielsweise Fonds mit einer überschaubaren Zahl von Anlegern mögen die praktischen Auswirkungen von FATCA unter Umständen geringer sein. Unumgänglich ist eine Beschäftigung mit dem Thema FATCA aber auch für Fonds und ihre Manager – und zwar auch, wenn keine Investments in den USA getätigt werden! » weiterlesen

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz im zweiten Anlauf verabschiedet

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

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Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG) ist Ende des vergangenen Jahres im zweiten Anlauf verabschiedet und am 24.12.2013 in Kraft getreten. Es entspricht im Wesentlichen dem in der vergangenen Legislaturperiode gescheiteren Entwurf eines AIFM-StAnpG.

Das AIFM-StAnpG ist das steuerliche Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Sein Kernstück sind Änderungen im Investmentsteuergesetz (InvStG). » weiterlesen