Löst BVerfG-Beschluss Beurteilungswandel bei privaten Optionsgeschäften aus?

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mit dem am 11. 10. 2010 in einem Aussetzungsverfahren ergangenen Kammerbeschluss des 2. Senats hat das BVerfG die langjährige Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Erfassung von Options- und Basisgeschäften im Bereich der privaten Vermögensverwaltung nach Maßgabe der sog. Trennungstheorie und die sich dieser Rechtsprechung anschließende Auffassung der Finanzverwaltung in Frage gestellt. Betroffen sind auch die nach der „alten Rechtslage“ vor Einführung der Abgeltungsteuer geltenden Verlustausgleichsverbote in Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG bzw. § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG. Vor dem Hintergrund der zahlreichen noch offenen Fälle ist die Entscheidung für die Praxis von hoher Relevanz. » weiterlesen

Bewertungseinheiten in der steuerlichen Gewinnermittlung

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Nach § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind die Ergebnisse von in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten in die steuerliche Gewinnermittlung zu übernehmen. Ob Grund- und Sicherungsgeschäfte einzeln zu bewerten sind, oder vielmehr Bewertungseinheiten zur Absicherung „finanzwirtschaftlicher Risiken“ zu bilden sind, knüpft an die handelsbilanzielle Bilanzierungspraxis an, die auf Grund der Einführung des § 254 HGB im Rahmen des BilMoG vom 25. 5. 2009 eine gesetzliche Grundlage aufweist. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 25. 8. 2010 (DB 2010 S. 2024) erstmals zu Einzelaspekten von Bewertungseinheiten im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung Stellung genommen. » weiterlesen

BFH verpasst Chance zur Fortentwicklung und Verfeinerung seiner Rechtsprechung zur Behandlung von Optionsgeschäften

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 4. 8. 2010 hat der BFH den in einem Aussetzungsverfahren ergangenen Beschluss vom 25. 5. 2010 (IX B 179/09) zu Optionsgeschäften im Bereich der privaten Vermögensverwaltung veröffentlicht. Der Antragsteller hatte in den Streitjahren 2002 bis 2004 als Optionsgeber Stillhaltergeschäfte auf Terminkontrakte und Devisentermingeschäfte abgeschlossen und hieraus Stillhalterprämien in Höhe von 91 Mio. € erzielt. Mit dem Eingehen der Stillhalterposition war die Verpflichtung verbunden am Fälligkeitstermin bei Ausübung der Option durch den Optionskäufer den Basiswert zum festgelegten Preis zu liefern bzw. einen entsprechenden Barausgleich zu leisten. Den Stillhalterprämien standen in den Streitjahren Verluste aus Basisgeschäften in Höhe von 93 Mio. € gegenüber. Insgesamt wurde aus den Geschäften ein Verlust erzielt. Betroffen ist die „alte Rechtslage“ vor Einführung der Abgeltungsteuer. » weiterlesen