Eine strafbefreiende steuerliche Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine der Steuerstraftaten ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste. Mit Urteil vom 09.05.2017 hat der BGH zu der Frage Stellung genommen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen ist, wenn eine Steuerquelle durch eine ausländische Behörde entdeckt wurde (BGH vom 09.05.2017 – 1 StR 265/16, RS1243072 = BB 2017 S. 1931; vgl. hierzu Wulf, DB1247839). Das Urteil betraf den von der Presse mit großem Interesse verfolgten Fall eines Rüstungsgeschäfts des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann (KMW) mit dem griechischen Staat. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: El Mourabit, Francis
AEAO zu § 153 AO: Berichtigungspflicht und steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Bevollmächtigten
Mit Schreiben vom 23.05.2016 (DB 2016 S. 1228) hat das BMF den Anwendungserlass zur AO (AEAO) um Ausführungen zu § 153 AO ergänzt. Die Regelung des § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO wirft viele Auslegungsfragen auf, die in der Fachliteratur umstritten sind. Dies hat eine besondere Brisanz, da im Falle eines Verstoßes gegen die Anzeige- und Berichtigungspflicht aus § 153 Abs. 1 AO eine steuerstrafrechtliche Verfolgung wegen einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO droht (zur Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige vgl. Klepsch, Steuerboard vom 09.06.2016). » weiterlesen
Investmentsteuerreform: Auswirkungen des BMF-Entwurfs auf Venture Capital-Strukturen von Business Angels
Neben Venture Capital Fonds und Corporate Venture Capital-Gebern investieren insbesondere auch vermögende Privatleute – sog. Business Angels – in innovative und erfolgversprechende Start-Ups. Aus steuerlichen Gründen beteiligen sich Business Angels dabei in der Regel nicht unmittelbar an dem Start-Up, sondern schalten ein Akquisitionsvehikel in der Rechtsform einer Körperschaft (HoldCo) zwischen, welches seinerseits unmittelbar an dem regelmäßig in der Rechtsform einer GmbH betriebenem Start-Up beteiligt ist. Der Diskussionsentwurf des BMF zur Investmentsteuerreform vom 21.07.2015 (DB0990831) beinhaltet jedoch einige körperschaftsteuerliche Änderungsvorschläge, welche unmittelbare steuerliche Auswirkungen auf diese gängige und schlichte Akquisitionsstruktur von Business Angels haben. » weiterlesen
Mehrfachbelastung von Bauleistungen mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer: II. Senat des BFH hält an „Belastungscocktail“ fest
Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 20.03.2013 nachdrücklich Kritik an der ständigen Rechtsprechung des II. Senats des BFH zur Dogmatik des einheitlichen Vertragswerks im Grunderwerbsteuerrecht geübt (FG Niedersachsen vom 20.03.2013 – 7 K 223/10, 7 K 224/10, DB0605723; vgl. dazu auch Kreft, StR kompakt, DB0607217). Ein wesentlicher Kritikpunkt des Niedersächsischen Finanzgerichts war dabei die durch das FG als „Belastungscocktail“ bezeichnete, teilweise auftretende Mehrfachbelastung eines Erwerbsvorgangs mit Grunderwerbsteuer sowie Umsatzsteuer infolge der divergierenden BFH-Rechtsprechung des II. Senats einerseits und des V. und XI. Senats andererseits. Der II. Senat hat nunmehr mit Abschluss des Revisionsverfahrens entschieden, dass er weiterhin an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält und damit die in Beratungskreisen aufkommende Hoffnung einer steuergünstigeren Auslegung im Keim erstickt (BFH vom 04.12.2014 – II R 22/13). » weiterlesen
Steuerliche Bilanzierung von Ansammlungsrückstellungen
Unsicherheit besteht hinsichtlich der steuerlichen Bilanzierung von Ansammlungsrückstellungen bei nachträglicher Verlängerung des Ansammlungszeitraums. So ist es bereits auf erstinstanzlicher Ebene in zwei voneinander unabhängigen Verfahren zu unterschiedlichen Entscheidungen der Finanzgerichte gekommen (FG Niedersachsen vom 10. Mai 2012 – 6 K 108/10, DB0481540; vgl. Kreft, StR kompakt DB0484494; FG Hessen vom 21. September 2011 – 9 K 1033/06, DB0557169; vgl. Amann, StR kompakt DB0557194). Im Anschluss an die beiden finanzgerichtlichen Verfahren wurde jeweils Revision beim BFH eingelegt (Urteil des I. Senats des BFH vom 2. Juli 2014 – I R 46/12, DB 2014 S. 2381; vgl. hierzu auch Oser, DB 2014 S. 2487; anhängiges Verfahren beim IV. Senat des BFH – IV R 37/12). Sollte es nunmehr auf höchster Instanz ebenfalls zu divergierenden Entscheidungen der Senate kommen, müsste der Große Senat des BFH die für Unternehmen relevante Frage entscheiden. » weiterlesen