Schulden einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft als (Teil)Entgelt bei Anteilsübertragung – alles geklärt?

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf

Der BFH hat jüngst entschieden, dass nach einem Verkauf von Anteilen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die anteiligen Gesellschaftsschulden die für die AfA maßgeblichen Anschaffungskosten des Erwerbers erhöhen (BFH vom 03.05.2022 – IX R 22/19 (DB 2022 S. 2383) und hat damit der Vorinstanz (FG Köln vom 10.10.2018; s. hierzu bereits Escher, Steuerboard vom 20.07.2020) widersprochen. Dies eröffnet ggf. die Option, zusätzliches AfA-Volumen ohne persönliche Aufwendungen des Erwerbers zu generieren, was sich in vielen Fällen günstig auswirkend wird. Gleichwohl lässt die Entscheidung einige wesentliche Fragen offen, insbesondere, ob dies unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft gelten kann bzw. ob dies auch bei einer reinen Anteilsschenkung gelten würde. Auch die Perspektive des Übertragenden (Verwirklichung eines Einkommensteuer-Tatbestandes?) wird (schon mangels Entscheidungserheblichkeit) nicht in den Blick genommen. » weiterlesen

Anteilsschenkung als Veräußerungsvorgang? Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Köln vom 10.10.2018 – 9 K 3049/15 (EFG 2019 S. 1976)

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf

Werden Anteile an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft verschenkt, so reduzieren Gesellschaftsschulden die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage; das Schenkungsteuerrecht fingiert insoweit eine teilentgeltliche Übertragung (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Dies eröffnet Potenzial z.B. für schenkungsteueroptimierte Übertragungen von Anteilen an Immobiliengesellschaften, die sich langfristig „selbst entschulden“. » weiterlesen

Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen (§ 6 AStG) – Drastische Verschärfung geplant

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Partner bei Taylor Wessing, Düsseldorf

Das BMF hat am 10.12.2019 einen Referentenentwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht (vgl. zu Änderungen des InvStG bereits Fest, Steuerboard vom 20.12.2019). Auch wenn die Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie dies nicht zwingend erfordert, enthält der Entwurf auch grundlegende Änderungen der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften in ihrem Privatvermögen halten (§ 6 AStG). Das bisherige Konzept der bei Wegzügen in das EU-/EWR-Gebiet zu gewährenden zinslosen, unbefristeten Steuerstundung soll zugunsten einer ratierlichen Besteuerung aufgegeben werden. Dies würde eine erhebliche Einschränkung der Mobilität des betroffenen Personenkreises bedeuten, ebenso ihrer perspektivischen Rechtsnachfolger. Denn auch der Übergang von Kapitalgesellschaftsanteilen auf im Ausland ansässige Personen durch Erbschaft oder Schenkung kann die Wegzugsbesteuerung auslösen. » weiterlesen

Erbschaftsteuerverschonung für Wohnungsunternehmen – Alles bleibt beim Alten

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Salary Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf

Mit Urteil vom 24.10.2017 (II R 44/15, RS1263200) hatte der BFH entschieden, dass die erbschaftsteuerliche Verschonung für „Wohnungsunternehmen“ (jetzt: § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG) einen „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ im Sinne einer originär gewerblichen Tätigkeit (z.B. aufgrund von Sonderleistungen in Form einer Übernahme der Reinigung der vermieteten Wohnungen oder der Bewachung des Gebäudes) erfordere. Diesen Anforderungen wird der überwiegende Teil typischer großer Vermietungsgesellschaften nicht gerecht. Der gesetzliche Verschonungstatbestand droht daher bei Anwendung der BFH-Sichtweise weitgehend leer zu laufen (vgl. hierzu Escher, Steuerboard vom 26.02.2018). Die Reaktion der Finanzverwaltung auf das genannte BFH-Urteil wurde daher mit Spannung erwartet. Nun hat die Finanzverwaltung mit einem Nichtanwendungserlass reagiert (Gleichlautende Erlasse vom 23.04.2018, DB1270406). » weiterlesen

(Keine) Erbschaftsteuerverschonung für Wohnungsunternehmen

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Salary Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf

Die erbschaftsteuerliche Verschonung für „Wohnungsunternehmen“ (§ 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. d ErbStG) galt zuletzt als eine der wenigen verbliebenen Gestaltungsoptionen, um auch umfangreiches Immobilienvermögen erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei übertragen zu können. Der BFH hat die Voraussetzungen eines verschonungsfähigen „Wohnungsunternehmens“ in einem aktuell veröffentlichten Urteil (vom 24.10.2017 – II R 44/15, RS1263200) erstmalig definiert. Die darin vertretene Sichtweise steht in offenem Widerspruch zur bisherigen Interpretation der Finanzverwaltung, aber auch zur Intention des Gesetzgebers. » weiterlesen

Wegzug natürlicher Personen – Steuerstundung auch bei Wegzug in die Schweiz?

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Salary Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf

Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die Deutschland durch Wegzug den Rücken kehren möchten, sehen sich der Gefahr einer Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ausgesetzt. Bei Wegzügen in EU-/EWR-Staaten kommen im Grundsatz großzügige Stundungsregelungen zur Anwendung, nicht aber bei Wegzügen in Drittstaaten. Das FG Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 14.06.2017 (2 K 2413/15) dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob im Fall eines Wegzugs in die Schweiz nicht dieselben Stundungsregeln gelten müssen wie bei Wegzügen in EU-/EWR-Staaten. » weiterlesen

Offene und geschlossene Fonds in der Erbschaftsteuer – Besteuerung des gemeinen Werts?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

In der erbschaftsteuerlichen Beratungspraxis ist immer wieder festzustellen, dass der im Veräußerungsfall tatsächlich erzielbare Preis eines zum Nachlass gehörenden Gegenstands von der Finanzverwaltung nicht zwingend als Obergrenze der Bewertung angesehen wird. Diskussionen über den maßgeblichen „gemeinen Wert“ ergeben sich besonders häufig, wenn zum Nachlass Anteile an geschlossenen Fonds (z.B. einem Immobilien- oder Private Equity-Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG) gehören. Zwei jüngere FG-Entscheidungen zeigen, dass sich die Frage einer Überbewertung auch bei Anteilen an offenen Fonds (offene Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 4 KAGB) stellen kann. » weiterlesen

Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges: erstmaliger Bilanzausweis doch kein so maßgebliches Indiz?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

Kapitalgesellschaften können im Regelfall das körperschaftsteuerliche Beteiligungsprivileg (§ 8b KStG) in Anspruch nehmen. Bei Holdinggesellschaften oder vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften gibt es in der Praxis jedoch nicht selten ein böses Erwachen, wenn der Steuerfreiheit von Erträgen die sog. „Bankenklausel“ (§ 8b Abs. 7 KStG) entgegengehalten wird (etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung). Das FG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 31.08.2015 (9 K 27/12 K, EFG 2016 S. 59, rkr.) detailliert mit der dabei relevanten „Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges“ beschäftigt. Wesentlich stärker als in einer früheren Entscheidung desselben Senats (FG Münster vom 11.02.2015 – 9 K 806/13 K, EFG 2015 S. 1222; vgl. hierzu Müller, Steuerboard vom 09.06.2015) kommt in der neuen Entscheidung zum Ausdruck, dass die bilanzielle Zuordnung von Anteilen nur ein erstes Indiz im Rahmen einer Gesamtabwägung sein kann. Das Gericht räumt dabei einer retrospektiven Betrachtung des tatsächlichen Umschlagsverhaltens ganz erhebliches Gewicht ein. » weiterlesen