Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

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Ausschüttungen eines ausländischen Trusts an in Deutschland ansässige Begünstigte unterliegen nach der Rechtsprechung des BFH der Schenkungsteuer, da von einem „Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der Vermögensmasse“ auszugehen sei (BFH vom 27.09.2012 – II R 45/10, BFH/NV 2013, 136 = RS0700263; vgl. hierzu bereits Escher, Steuerboard vom 13.03.2013). In Bezug auf rechtsfähige ausländische Familienstiftungen geht die wohl herrschende Auffassung hingegen bislang davon aus, dass von diesen vorgenommene satzungsmäßige Ausschüttungen ebensowenig als steuerpflichtige Schenkung anzusehen sind wie satzungsmäßige Ausschüttungen inländischer Stiftungen (vgl. hierzu Escher, Steuerboard vom 13.03.2013). In einem jüngeren Urteil des FG Baden-Württemberg wurde diese Sichtweise infrage gestellt (Urteil vom 22.04.2015 – 7 K 2471/12). » weiterlesen

Steuerfreie Übertragung von Kunstgegenständen und Kunstsammlungen – Gestaltungs-möglichkeiten für das Privatvermögen

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

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Im Mittelpunkt der Diskussion in Bezug auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht stehen derzeit die aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 17.12.2014 (DB0689466) erforderlichen Gesetzesänderungen im Hinblick auf die Verschonung unternehmerischen Vermögens (§§ 13a, 13b ErbStG). Hiervon unabhängig bestehen allerdings auch erhebliche Verschonungsmöglichkeiten in Bezug auf gemeinwohlgebundenes Privatvermögen, die insbesondere eine steuerfreie Übertragung von Kunstgegenständen und -sammlungen erlauben. Eine jüngere Entscheidung des FG Münster bietet insoweit einige für die Steuerpflichtigen erfreuliche Klarstellungen. » weiterlesen

Unternehmerische Nachfolgeplanung

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

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– Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche bergen erhebliche steuerliche Risiken –

Verschiedene kürzlich veröffentlichte Entscheidungen der Finanzgerichte bestätigen einmal mehr, dass eine rechtzeitige, sorgfältige und umfassende Nachfolgeplanung des Unternehmers dringend erforderlich ist, um unerwartete steuerliche Belastungen anlässlich des Erbfalls zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vorausschauende Planung bezüglich möglicher im Erbfall entstehender Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche. Diese belasten ggf. nicht nur die Liquidität der Erben, sondern können auch die Fortführung des Unternehmens gefährden, wenn die geltend gemachten Ansprüche nur unter Einsatz des erworbenen unternehmerischen Vermögens befriedigt werden können. Denn hierdurch kann sowohl der Wegfall einer bereits gewährten erbschaftsteuerlichen Begünstigung für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG), als auch eine Besteuerung stiller Reserven ausgelöst werden. » weiterlesen

Erbschaftsteuerliche Optionsverschonung und Anforderungen an Poolverträge

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

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Entscheidungen der Finanzgerichte zum (nicht mehr ganz) neuen und (noch) aktuellen Erbschaftsteuerrecht sind bislang rar gesät. Ein Urteil des FG Münster (vom 9.12.2013 – 3 K 3969 Erb, EFG 2014, 660, rkr.) bestätigt nun die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung zur „Einheitlichkeit des Optionsantrages“, die für die Steuerpflichtigen ggf. eine „Alles oder Nichts-Entscheidung“ bedeuten kann. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Urteil gewisse Unsicherheiten in Bezug auf die Anforderungen an Poolverträge, die durch die ErbStR 2011 eigentlich behoben schienen. » weiterlesen

Neues zu inkongruenten Gewinnausschüttungen von (Familien-)Kapitalgesellschaften

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Senior Manager Tax, KPMG AG

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Das BMF hat mit Schreiben vom 17.12.2013 (IV C 2 – S 2750-a/11/10001, DB0645271) das bisherige Schreiben zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften aus 2000 ersetzt. Während von den Beteiligungsverhältnissen abweichende, inkongruente Gewinnausschüttungen nach den bisherigen Verwaltungsgrundsätzen nur im Ausnahmefall steuerlich anerkannt werden sollten, sollen entsprechende Gestaltungen nunmehr – entsprechend der ständigen Rechtsprechung – im Grundsatz anerkennungsfähig sein. Als Grenze für die steuerliche Anerkennung seien jedoch die Grundsätze des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu beachten. Konkretisierungen diesbezüglich enthält das BMF-Schreiben allerdings nur sehr eingeschränkt, so dass in der Praxis weiterhin Unsicherheiten verbleiben.  » weiterlesen

Verrechnung von „Altverlusten“ mit Kapitalerträgen nur noch 2013 möglich

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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2013 besteht letztmalig die Möglichkeit, sog. „Altverluste“ (insbesondere Verluste aus anlässlich der „Finanzkrise“ erfolgten Wertpapierverkäufen) mit bestimmten positiven Kapitalerträgen zu verrechnen, die im Grundsatz der Abgeltungsteuer unterliegen würden (§ 20 Abs. 2 EStG). Die gegenwärtige Situation an den Märkten wird in vielen Fällen die passende Gelegenheit hierzu bieten.

Insoweit ist ggf. Handlungsbedarf bis zum Jahresende gegeben. Eine erfolgreiche Verlustverrechnung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens wird allerdings nur gelingen, wenn die gezielte Aufdeckung von Gewinnen sorgfältig geplant wird.

Gesondert festgestellte „Altverluste“

„Altverluste“ sind solche Verluste, die der Stpfl. grds. vor 2009 aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat (§ 23 EStG a. F.), d. h. insbesondere Verluste aus Wertpapierverkäufen innerhalb der früher (d. h. vor Einführung der Abgeltungsteuer) geltenden Jahresfrist (diese gilt für vor dem 1. 1. 2009 angeschaffte Kapitalanlagen grds. fort, § 52a Abs. 11 Satz 4 EStG) sowie aus Immobilienveräußerungen innerhalb der 10-Jahres-Frist. » weiterlesen

Amtshaftung der Steuerbehörden – Wo verläuft die Grenze der „Kostenfreiheit des Einspruchsverfahrens“?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Im Einspruchsverfahren gilt der „Grundsatz der Kostenfreiheit“, d. h. selbst im Fall seines  Obsiegens hat der Stpfl. nach den einschlägigen Vorschriften der AO keinen Anspruch auf Erstattung der von ihm getragenen Kosten seines steuerlichen Beraters. Begründet wird dies allgemein mit dem Argument, dass das Besteuerungsverfahren als „Massenverfahren“ besonders fehleranfällig sei und das Einspruchsverfahren ggf. nur eine Fortsetzung des eigentlichen Festsetzungsverfahrens darstelle.

In der Praxis sehen sich die Stpfl. allerdings leider häufig Steuerbescheiden gegenüber, die – jedenfalls für den steuerlichen Berater erkennbar – auf einer offensichtlich fehlerhaften Rechtsanwendung oder sogar nur auf einer Nachlässigkeit des FA beruhen. » weiterlesen

Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Seit 2009 sind Werbungskosten im Bereich der Kapitaleinkünfte nicht mehr abzugsfähig. Jedenfalls für bestimmte Fälle stellt ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg dies nun aus verfassungsrechtlichen Gründen infrage.

Abzugsverbot für Werbungskosten im Bereich der Kapitaleinkünfte

Mit der Abgeltungsteuer 2009 wurde ein pauschaler Steuersatz i. H. von 25% für Kapitalerträge eingeführt. Aufgrund dieser (gemessen am Höchststeuersatz) moderaten steuerlichen Belastung hielt es der Gesetzgeber für gerechtfertigt, den Abzug von Werbungskosten im Bereich der Kapitaleinkünfte auszuschließen; es kann nur der Sparer-Pauschbetrag i. H. von 801 € (1.602 € für Ehegatten bei Zusammenveranlagung) geltend gemacht werden (§ 20 Abs. 9 EStG). Zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung kann jedoch auf Antrag eine sog. Günstigerprüfung durchgeführt werden. Die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte werden dann in die Einkommensermittlung nach § 2 EStG einbezogen und der tariflichen ESt unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren ESt führt (§ 32d Abs. 6 Satz 1 EStG). Es kommt dann statt des Abgeltungsteuertarifs der im Einzelfall anwendbare (niedrigere) progressive ESt-Tarif zur Anwendung. Nach bislang herrschendem Verständnis bleibt es allerdings auch im Rahmen dieser Günstigerprüfung bei dem in § 20 Abs. 9 EStG statuierten Abzugsverbot für Werbungskosten, und es kommt nur der Sparer-Pauschbetrag zum Ansatz. » weiterlesen