Die einkommen- und schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines ausländischen Trusts an inländische Begünstigte ist durch die Rspr. noch nicht abschließend geklärt und im Schrifttum nach wie vor umstritten. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 27. 9. 2012 (II R 45/10, BFH/NV 2013 S. 136 = DB0557096) hat der zweite Senat des BFH nun entschieden, dass Trust-Ausschüttungen grds. der SchenkSt unterliegen. Bedauerlicherweise enthält dieses Urteil allerdings keine Aussage zum Konkurrenzverhältnis der SchenkSt zur ESt in dieser Konstellation. Eine Doppelbesteuerung der Ausschüttungen durch ESt und SchenkSt, wie sie im Schrifttum zum Teil für möglich gehalten wird, wäre jedoch systemwidrig. Vielmehr muss die ESt in diesem Fall aus systematischen Gründen zurücktreten. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Escher, Jens
Schenkungsteuerpflicht bei zinslosen Darlehen
Die Gewährung zinsloser Darlehen ist gerade unter verwandten oder befreundeten Personen eine weit verbreitete Praxis. Nur selten werden sich die Beteiligten hierbei Gedanken über mögliche schenkungsteuerliche Implikationen der Darlehensvergabe machen. Zu Unrecht, wie eine im März getroffene Entscheidung des FG Münster (Urteil vom 29. 3. 2012 – 3 K 3819/10 Erb, EFG 2012 S. 772) einmal mehr belegt. Die Entscheidung macht aber zugleich deutlich, dass die bislang angewandten Besteuerungsregeln gerade in der heutigen Niedrigzinsphase zu unangemessenen Ergebnissen führen. » weiterlesen
Europarechtswidrige Verschärfung der Besteuerung ausländischer Familienstiftungen im EU/EWR-Raum durch das JStG 2013
Der Regierungsentwurf des JStG 2013 (BT-Drucks. 17/10000 und DB0476096) enthält u. a. Vorschläge zur Änderung der Besteuerungsregeln für ausländische Familienstiftungen (§ 15 AStG). Die Norm stellt im Grundsatz eine ertragsteuerliche Transparenz für ausländische Familienstiftungen (und Trusts) her. Deren Erträge werden einem im Inland ansässigen Stifter bzw. anderen inländischen Begünstigten auch im Fall der Thesaurierung entsprechend ihres „Anteils“ zugerechnet, während die Erträge einer inländischen Familienstiftung bei den Begünstigten erst im Zeitpunkt des Zuflusses der ESt unterliegen. » weiterlesen