Das Inkrafttreten des neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Spanien zum 01.01.2013 führte nicht zu einer Besteuerung der stillen Reserven von spanischen Immobilienkapitalgesellschaften, deren Anteile von in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen gehalten werden. Eine aktuelle Entscheidung des FG Münster bestätigt dies und bringt mehr Rechtsklarheit für viele deutsche Eigentümer von Immobilien in Spanien. » weiterlesen