Private Equity Fonds zielen bei der Ausgestaltung der Anlageformen häufig darauf ab, ein optimales Risiko-Rendite-Profil zu erreichen, das einerseits einen soliden Schutz vor einem denkbaren Ausfall der Investition gewährleistet und andererseits ermöglicht, von einem Aufwärtspotenzial des Targets bedeutsam zu profitieren. Hilfsmittel hierfür sind vielfach maßgeschneiderte hybride Finanzinstrumente, die eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellen. Die konkrete Ausgestaltung kann entweder gesellschaftsrechtlich (i.d.R. in der Satzung) oder schuldrechtlich (z.B. in einem Darlehensvertrag) erfolgen.
Erst im ersten Halbjahr haben wir über Preferred Stocks berichtet und wie diese grundsätzlich nach BFH-Rechtsprechung zu qualifizieren sind (vgl. Fest, HB Steuerboard vom 23.02.2022). Nunmehr legt das BMF mit einem Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital nach (vgl. Entwurf eines BMF-Schreibens vom 01.11.2022). » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Fest, André
Tax Compliance Praxis: Qualifikation von Preferred Stocks nach dem BFH-Urteil vom 18.05.2021 – I R 12/18
Preferred Stocks sind typische Finanzierungsformen in der Struktur eines ausländischen Private Equity Fonds. Sie räumen ihren Inhabern verschiedene Rechte ein. Derartige „Vorzüge“ können beispielsweise in der Gewinnverteilung begründet oder im Rahmen der Verteilung des Liquidationserlöses gewährt werden. Für die deutsche Tax Compliance eines Private Equity Fonds von Relevanz ist deren zutreffende steuerliche Qualifikation. Beteiligungserträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind für betriebliche Investoren regelmäßig privilegiert (ausgenommen Streubesitzdividenden), wohingegen Zinserträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG voll steuerpflichtige Einkünfte darstellen. Zu den Beteiligungserträgen gehören u.a. Dividenden und sonstige Bezüge aus Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös verbunden ist. » weiterlesen
Tax Compliance Praxis: Ein Blick auf die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags gem. § 10 Abs. 3 AStG nach aktuellem und neuem Recht
Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) in der Struktur eines Private Equity Fonds nimmt einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert ein. Dies liegt daran, dass die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung bereits bei geringsten Beteiligungsquoten zur Anwendung kommen können – vorausgesetzt, die ausländische Zwischengesellschaft erzielt überwiegend passive Einkünfte. Soweit die Regelungen nach §§ 7 ff. AStG greifen, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Art der Einkünfteermittlung. Die Antwort liefert § 10 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AStG nach aktuellem und neuem Recht. » weiterlesen
Tax Compliance Praxis Investmentfonds – Der Blick auf die Teilfreistellungsquote über die Laufzeit eines ausländischen Aktienfonds nach dem InvStG
Seit dem Veranlagungszeitraum 2018 gilt das Investmentsteuergesetz in seiner aktuellen Fassung (InvStG). Die Regelungen haben Vorrang gegenüber den allgemeinen steuerlichen Regelungen. Die Besteuerung auf Anlegerebene regeln die §§ 16 ff. InvStG. Als Grundsatz gilt, dass sämtliche Investmenterträge, die ein Anleger eines Investmentfonds bezieht, steuerpflichtig sind. Hierunter fallen Ausschüttungen jeglicher Art, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Qualifiziert der Investmentfonds als Aktien-, Misch-, Immobilien- oder Auslands-Immobilienfonds, greift die begünstigende Teilfreistellung. Sie gilt für alle Investmenterträge. Die Höhe der jeweiligen Teilfreistellungsquote bemisst sich nach dem zuvor bestimmten Fondstyp und der konkreten Anlegerklasse (§ 20 InvStG). » weiterlesen
Die geplante Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und deren Auswirkung auf ausländische Investmentfonds gemäß InvStG
Am 10.12.2019 hat das BMF den lange erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) zur Stellungnahme an die Verbände versandt. Das Bundeskabinett sollte sich bereits am 18.12.2019 in seiner 79. Sitzung mit dem Referentenentwurf befassen. Hierzu ist es im Ergebnis nicht gekommen. Es ist davon auszugehen, dass dies zeitnah zu Beginn des kommenden Jahres nachgeholt wird. Grund ist, dass die Regelungen der geplanten Hinzurechnungsbesteuerung gemäß ATADUmsG bereits für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften gelten sollen, die nach dem 31.12.2019 beginnen. » weiterlesen