Die Veräußerung einer Immobilie im Privatvermögen ist nur einkommensteuerpflichtig, wenn sie innerhalb von zehn Jahren seit der Anschaffung erfolgt. Die Steuerpflicht gilt aber nicht für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Entschließt sich der Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung zum Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist, muss er die Voraussetzungen der Steuerfreiheit genau prüfen. Wenige Tage oder Wochen können über Steuerpflicht oder Steuerfreiheit entscheiden. Auf beteiligte Notare oder Makler kann sich der Verkäufer dabei nicht verlassen; diese sind zur Aufklärung über die steuerlichen Folgen des Verkaufs grundsätzlich nicht verpflichtet (siehe zu Maklern jüngst BGH vom 12.07.2018 – I ZR 152/17). » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Specker, Gerhard
Private Veräußerungsgeschäfte mit Erbbaurechten – keine „Nämlichkeit“ zwischen Grundstück und Erbbaurecht
Erbbaurechte können wie Grundstücke Gegenstand eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts sein, wenn sie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und veräußert werden. Im Gegensatz zu Grundstücken können Erbbaurechte allerdings nicht nur angeschafft, sondern vom Grundstückseigentümer durch Bestellung auch „erschaffen“ werden. Die Bestellung ist jedoch keine Anschaffung. Daher ist die Übertragung eines zugunsten des Steuerpflichtigen erst bestellten Erbbaurechts nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, auch wenn zwischen Bestellung und Übertragung weniger als zehn Jahre liegen. Vor dem BFH ist nunmehr der Versuch gescheitert, ein privates Veräußerungsgeschäft unter Einbeziehung des Grundstückseigentümers, der das Erbbaurecht bestellt hat, zu konstruieren und in dessen vorheriger Anschaffung des Grundstücks zugleich auch die Anschaffung des Erbbaurechts zu erkennen. » weiterlesen
Neue Entwicklungen zur (beschränkten) Haftung der Organgesellschaften für Steuerschulden des Organträgers
Organgesellschaften haften für Steuern des Organträgers. Ihre Inanspruchnahme liegt im Ermessen der Finanzverwaltung. Die Grenzen dieser Haftung sind allerdings unklar. Umstritten ist, ob und inwieweit bereits der Wortlaut der einschlägigen Haftungsvorschrift (§ 73 AO) oder erst die beim Erlass eines Haftungsbescheids anzustellenden Ermessenserwägungen der Haftung der einzelnen Organgesellschaft Grenzen setzen. Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung hierzu deuten auf eine stärker differenzierte Betrachtung der körperschaftsteuerlichen, gewerbesteuerlichen sowie umsatzsteuerlichen Organschaft hin. » weiterlesen
Ferienwohnungen werden doch zu eigenen Wohnzwecken genutzt – Verkauf der selbst genutzten Ferienwohnung bleibt steuerfrei
Eigentümer von Ferien- und Zweitwohnungen mit Verkaufsabsichten können aufatmen. Die Veräußerung einer Immobilie, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, bleibt einkommensteuerfrei (BFH vom 27.06.2017 – IX R 37/16, DB 2017 S. 2461). Dies gilt auch, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert wird. Denn eine Wohnung wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken verwendet, wenn sie nur zeitweilig benutzt wird, sofern sie dem Eigentümer auch in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Allerdings muss die Wohnung entweder zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder – falls dies nicht der Fall ist – zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangen Jahren. » weiterlesen
Steuer ohne Steuerertrag – das teure Ende der Kernbrennstoffsteuer
Als „schwere Niederlage für die Regierung“ und „späten Sieg der Atomkonzerne“ (handelsblatt.de vom 07.06.2017), „Milliardenerfolg für die Atomkonzerne“ (süddeutsche.de vom 07.06.2017) oder „Schäubles Steuer-GAU“ (faz.net vom 08.06.2017) bezeichnete die Presse den kürzlich veröffentlichten Beschluss des BVerfG vom 13.04.2017 (2 BvL 6/13, RS1241165; vgl. dazu Müller, DB 2017 S. 1417). Damit beurteilte das Verfassungsgericht die Kernbrennstoffsteuer – häufig als Brennelementesteuer bezeichnet – mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes als verfassungswidrig. Das Gericht erklärte die Steuer nicht nur für mit dem Grundgesetz unvereinbar, sondern zugleich auch für nichtig. Die Erhebung der Steuer erfolgte damit von Anfang an ohne eine wirksame gesetzliche Grundlage. Für den Bund ist diese Entscheidung deshalb teuer; die wenigen Betreibergesellschaften von bundesweit zuletzt acht Kernkraftwerken freuen sich über die Rückzahlung der Steuer (das Steueraufkommen betrug insgesamt 6,285 Mrd. €) sowie über Erstattungszinsen in Höhe von 6% jährlich. Der Bundesfinanzminister ließ bereits verlauten, den Betrag aus dem laufenden Haushalt zurückzahlen zu können, die schwarze Null sei nicht in Gefahr (deutschlandfunk.de vom 07.06.2017). » weiterlesen
Eigene Wohnzwecke ohne eigenes Wohnen? – Zur Steuerfreiheit privater Veräußerungsgeschäfte bei Überlassung einer Wohnung an Kinder
Die Veräußerung von Immobilien im steuerlichen Privatvermögen ist als privates Veräußerungsgeschäft nur steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffung der Immobilie erfolgt. Auch innerhalb dieser Zehnjahresfrist bleibt die Veräußerung steuerfrei, wenn der Veräußerer die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Eine Immobilie dient eigenen Wohnzwecken, wenn sie vom Veräußerer selbst tatsächlich und auf Dauer angelegt bewohnt wird. Eine eigene Wohnnutzung liegt daher grundsätzlich nicht mehr vor, wenn der Veräußerer die Wohnung Familienangehörigen unentgeltlich zur Nutzung überlässt, ohne selbst darin zu wohnen. Typische Fälle sind die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an erwachsene Kinder, die allein darin wohnen, oder an minderjährige Kinder, die nach der Trennung des Veräußerers von dem anderen Elternteil nur mit diesem in der Wohnung verbleiben. » weiterlesen
Beschränkte Haftung der Organgesellschaften für Steuerschulden des Organträgers?
Organgesellschaften haften für Steuern des Organträgers. Die Haftung erstreckt sich nach dem Gesetzeswortlaut auf den gesamten Organkreis. Dies wird allgemein als zu weit aufgefasst und eine Begrenzung der Haftung nach dem jeweiligen Verursachungsbeitrag der Organgesellschaft gefordert. Denn die Finanzbehörde muss das ihr zustehende Ermessen bei der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners zweckgemäß und unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen ausüben. Wo diese Grenzen liegen, ist jedoch umstritten und unklar geblieben. Auch ein dazu anhängiges Revisionsverfahren dürfte nicht mehr Klarheit bringen. » weiterlesen
Private Mitveranlassung bei Erwerbsaufwendungen von Profifußballern
Profifußballer sind Angestellte ihrer Bundesligaclubs mit befristeten Arbeitsverträgen. Die Zulässigkeit dieser Befristung ist Gegenstand einer aktuellen arbeitsrechtlichen Kontroverse. So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gegen die Vorinstanz entschieden, dass befristete Arbeitsverträge wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt sind (vgl. hierzu Urban-Crell, Rechtsboard vom 19.02.2016). Auch für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind Profifußballer Arbeitnehmer. Sie erzielen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; ihre Bundesligaclubs entrichten Lohnsteuer auf Gehaltszahlungen und Sachleistungen für sie. Der Abzug von Werbungskosten ist auch für Profifußballer problematisch, wenn sie einen Bezug zur privaten Lebensführung aufweisen. Das betrifft zum Beispiel die Kosten für ein Abonnement eines Pay-TV-Senders oder für Sportbekleidung. » weiterlesen