Umsatzsteuer auf Leistungen der 24-Stunden-Pflege?

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

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Unter welchen Voraussetzungen Pflege- und Betreuungsleistungen unter die komplizierten Befreiungsregelungen des Umsatzsteuergesetzes fallen, hat in den letzten Jahren oftmals die Finanzgerichte beschäftigt. Dies betrifft zum Beispiel ambulante wie stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Seniorenheime. Die unklare Rechtslage und die erheblichen Kostenfolgen für die Betroffenen verlangen nach einer Klarstellung. Dies gilt auch für die Besonderheiten der 24-Stunden-Pflege. » weiterlesen

Übergangsregelung mit Fallen – Die Rettung des Körperschaftsteuerguthabens geht in die nächste Runde

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

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Übergangsregelungen sind darauf ausgelegt, nur einmal angewendet zu werden, so dass sie eigentlich schnell in Vergessenheit geraten müssten. Der Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2000 ist zwar mittlerweile Geschichte. Die Diskussion um den Sinn und Zweck des Übergangs ist längst verstummt. Der Streit um die Art und Weise des Übergangs geht dagegen 15 Jahre später in seine nächste Runde. » weiterlesen

Von Weinkellern, Gartenpavillons und anderen Wohnzwecken: zur Steuerfreiheit privater Immobiliengeschäfte

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

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Die Veräußerung von Immobilien im steuerlichen Privatvermögen ist nur steuerpflichtig, wenn sie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung der Immobilie erfolgt. Diese Frist wurde im Jahr 1999 von zwei auf zehn Jahre verlängert, die Steuerpflicht somit ausgedehnt. Steuerfrei bleibt aber auch innerhalb der Zehnjahresfrist der Verkauf einer Immobilie, die der Steuerpflichtige zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.

Für diese Steuerbefreiung kennt das Gesetz zwei Alternativen: Entweder hat der Steuerpflichtige die Immobilie im Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt (unabhängig von der Dauer der Nutzung). Oder der Steuerpflichtige hat die Immobilie zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Mit dieser Ausnahme will der Gesetzgeber notwendige, insbesondere beruflich bedingte Wohnsitzwechsel nicht aus steuerlichen Gründen behindern. Was den Steuerpflichtigen tatsächlich zum Verkauf bewegt, bleibt dagegen unerheblich. » weiterlesen

Entfernungspauschale – Unfälle und Missgeschicke sind mit eingepreist

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

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Die Entfernungspauschale ermöglicht bekanntlich den Abzug von 30 Cent pro Kilometer der Entfernung zwischen Wohnort und Tätigkeitsstätte als Werbungskosten. Sie ist unabhängig von der Art des Beförderungsmittels und steht daher auch Fußgängern zu. Die Festlegung auf 30 Cent pro Kilometer ist eine gesetzliche Pauschalierung der Wegekosten. Die tatsächlichen Kosten bleiben unerheblich. Gestritten wurde seit einiger Zeit darüber, ob neben der Entfernungspauschale auch außergewöhnliche Kosten geltend gemacht werden können, z.B. Unfallkosten. Der BFH hat dem nun eine Absage erteilt. » weiterlesen

Erstattungszinsen sind steuerpflichtig – BFH bestätigt den Gesetzgeber

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

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Erstattungszinsen für Einkommensteuererstattungen sind steuerpflichtig – Nachzahlungszinsen sind dagegen nicht abzugsfähig. Diese asymmetrische Behandlung zugunsten des Fiskus wird als unsystematisch und verfassungswidrig kritisiert. Wer aber gehofft hatte, der BFH könnte sich diesen Bedenken ein weiteres Mal anschließen, wird jetzt enttäuscht: In seinem Urteil vom 12.11.2013 (VIII R 36/10, DB0649207) hat der BFH die Gesetzeslage voll bestätigt. » weiterlesen

Nämlich oder nicht nämlich? – Zum Erfordernis der wirtschaftlichen Identität bei privaten Veräußerungsgeschäften

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Die Veräußerung von Immobilien, die im steuerlichen Privatvermögen gehalten werden, ist bekanntlich nur steuerpflichtig, wenn die Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung der Immobilie erfolgt. Solche privaten Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken erfolgen häufig im Anschluss an einen Erbfall. Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Erbfall nicht neu zu laufen, vielmehr wird dem oder den Erben die Anschaffung durch den Erblasser zugerechnet. Auch eine Erbengemeinschaft kann daher eine Immobilie im Privatvermögen steuerfrei verkaufen, wenn seit der Anschaffung durch den Erblasser mehr als zehn Jahre vergangen sind. Kommt es jedoch zu weiteren Übertragungen zwischen den Erben bzw. unter Beteiligung Dritter, kann darin ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft liegen.

Die jüngste Entscheidung des BFH zu privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken (Urteil vom 12. 6. 2013 – IX R 31/12, DB0610202) zeigt einmal mehr, dass auch ein scheinbar einfach gelagerter Sachverhalt die Beteiligten vor erhebliche Schwierigkeiten stellen kann. Für die zutreffende Beurteilung muss genau geprüft werden, welcher Teil der Immobilie (Grund und Boden bzw. Gebäude oder jeweils Teile davon) von welchem Beteiligten zu welchem Wert angeschafft bzw. veräußert wurde. » weiterlesen

Erste Entscheidung zu überlangen Finanzgerichtsprozessen – BFH lehnt Geldentschädigung ab

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Seit Dezember 2011 stehen neue Rechtsbehelfe gegen überlange (Finanz-)Gerichtsprozesse zur Verfügung (§ 198 GVG). Mit der Verzögerungsrüge kann der Kläger eine unangemessene Verfahrensdauer beim Finanzgericht rügen. Verzögert sich das Verfahren dennoch weiter, kann der Kläger frühestens sechs Monate nach der Verzögerungsrüge (und spätestens bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens) eine Entschädigung beim BFH einklagen. Bei einer unangemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens hat der Kläger Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen immateriellen und materiellen Schadens. Diese Klage besteht nach Auffassung des BFH parallel zur Amtshaftungsklage, die andere Voraussetzungen hat und stets vor dem Landgericht erhoben werden muss (siehe dazu meinen Beitrag vom 20. 6. 2012, DB0481947). » weiterlesen

Erbschaftsteuerprozesse: Bei Erledigungserklärung droht der Verlust von Prozesszinsen

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Das ErbStG steht bekanntlich wieder einmal auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Der BFH ist von der Verfassungswidrigkeit überzeugt und hat daher – wie allgemein erwartet – das BVerfG angerufen (BFH-Beschluss vom 27. 9. 2012 – II R 9/11, DB0524035). Davon sind alle Steuerfestsetzungen seit 2009 betroffen. Denn der mögliche Verfassungsverstoß erfasst über die Tarifvorschrift des § 19 ErbStG sämtliche Steuerfälle. Die Finanzverwaltung hat bereits darauf reagiert und versieht alle Steuerfestsetzungen mit einem Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG (Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 14. 11. 2012 – 2012/0987650, DB 2012 S. 2661). Soweit sie dies auch in Steuerbescheiden nachholt, gegen die bereits finanzgerichtliche Klagen anhängig sind, stellt sich die Frage, ob der Kläger sich einer vom Finanzamt ausgesprochenen Erledigungserklärung anschließen soll. » weiterlesen