Losgelöst von der aktuell diskutierten Rechtsfrage, ob in einer mehrstöckigen Beteiligungsstruktur ein Grundstück nur einer Gesellschaft oder mehreren Gesellschaften zuzurechnen ist und ob folglich einmal oder mehrfach GrESt ausgelöst wird, behandelt ein gerade veröffentlichtes BFH-Urteil (II R 24/20) eine weitere für die Praxis äußerst relevante Fallkonstellation, bei der das Risiko einer zweifachen Besteuerung mit GrESt besteht. Auf Grundlage der gefestigten BFH-Rspr. ist seit langem anerkannt, dass ein Grundstück grunderwerbsteuerlich bereits in dem Zeitpunkt einer Gesellschaft gehört, wenn der Grundstückskaufvertrag wirksam unterzeichnet ist; die dingliche Umsetzung, d.h. die Eintragung im Grundbuch, ist dagegen unbeachtlich. Allein die Nichtbeachtung dieser Grundsätze beim Timing von konzerninternen Umstrukturierungen birgt das Risiko zweifacher GrESt. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Graessner, Hans-Christoph
Geringerer persönlicher Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibetrag verstößt gegen Unionsrecht
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (SchenkG/ErbStG) gewährt jedem Erwerber alle zehn Jahre einen persönlichen Freibetrag. Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen sahen bei unbeschränkter Steuerpflicht einen Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad von 20.000 bis 500.000 Euro vor. Bei beschränkter Steuerpflicht reduzierte sich jedoch der Freibetrag auf einheitlich 2.000 Euro (§ 16 Abs. 2 ErbStG). Ein solcher Sachverhalt kann z.B. vorliegen, wenn eine in Deutschland belegene Immobilie durch Personen, die sich seit über fünf Jahren im Ausland aufhalten (Gebietsfremde), unentgeltlich erworben wird. So lag es auch im Fall Mattner: Frau Mattner war deutsche Staatsangehörige, die seit 35 Jahren in den Niederlanden lebte. Der niederländische Wohnsitz führte bei Frau Mattner zu einem erheblichen Steuernachteil, als sie von ihrer Mutter (ebenfalls wohnhaft in den Niederlanden) eine Immobilie in Deutschland geschenkt bekam. Denn von der deutschen Finanzverwaltung wurde ihr nur der Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro gewährt. » weiterlesen
Keine 5-jährige Vorbehaltensfrist bei konzerninternen Vorgängen
Die letzte gesetzliche Änderung zur grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel in 2013 betraf bekanntlich die Erweiterung der Vorschrift auf Einbringungsfälle, also den praxisrelevanten Fall der Anteilsumhängung. Bis dahin war die Anwendung der Konzernklausel auf reine Umwandlungsfälle beschränkt, sodass eine Befreiung in vielen typischen Umstrukturierungsfällen nicht in Betracht kam. Durch die Erweiterung ergeben sich somit neue Handlungsalternativen, Umstrukturierungen ohne Anfall von Grunderwerbsteuer umzusetzen. Aus Sicht der Steuerpflichtigen eine zu begrüßende Erweiterung.
Was die praktische Anwendung der Vorschrift weiterhin schwierig macht, ist jedoch die restriktive Auslegung der Finanzverwaltung (vgl. koordinierter Ländererlass zur Konzernklausel vom 19.06.2012, DB0483857); insbesondere in Fällen, in denen ein „Missbrauch“ offensichtlich nicht vorliegt. » weiterlesen
„Einheitliches Vertragswerk“ weiterhin auf dem Prüfstand
Eine aktuelle Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen vom 24.01.2014 (S-4521-276-St 262) gibt Anlass auf die derzeitige Streitfrage zur Anwendung des sog. „einheitlichen Vertragswerkes“ in der Grunderwerbsteuer (GrESt) bzw. der Umsatzsteuer (USt) hinzuweisen. Die Verfügung erweckt den Eindruck, als wäre die Anwendung des sog. „einheitlichen Vertragswerks“ geklärt; dabei herrscht eine ganz erhebliche Diskrepanz innerhalb der Senate des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anwendung dieses Grundsatzes, die beim Steuerpflichtigen zu einer Doppelbelastung durch GrESt und USt führen kann. Hierauf haben zwischenzeitlich auch einige Finanzgerichte hingewiesen. » weiterlesen
Voraussichtliche Steuererhöhungen im Grunderwerbsteuerrecht
Steuererhöhungen sind bekanntlich nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen der SPD und der CDU/CSU geworden. Es bleibt abzuwarten, ob die weiteren Punkte in dem Koalitionsvertrag, insbesondere in der Rentenpolitik, tatsächlich ohne eine Gegenfinanzierung umsetzbar sein werden. Schleichende Steuererhöhungen gibt es aber schon länger in der Grunderwerbsteuer – ohne Koalitionsvertrag oder große Steuerreform. Denn seit 2006 dürfen die Länder autonom den in dem jeweiligen Bundesland anzuwendenden Steuersatz bestimmen und anheben. Leere Landeskassen haben dafür gesorgt, dass der Steuersatz innerhalb von 8 Jahren in den einzelnen Bundesländern von 3,5% auf durchschnittlich 5% gestiegen ist (außer in Bayern und in Sachsen). Betroffen sind davon Private wie Unternehmer. Zum Jahreswechsel planen nun einige Bundesländer erneute Steuersatzerhöhungen. » weiterlesen
Keine Grunderwerbsteuer bei teilweiser Rückabwicklung einer Anteilsübertragung
Die Praxis zeigt, dass der Entscheidungsprozess über konzerninterne Umstrukturierungen oftmals langwierig sein kann. Ist die Entscheidung dann einmal getroffen, muss die Umsetzung häufig sehr schnell gehen, damit beispielsweise die Umstrukturierungsmaßnahme noch in dem laufenden Geschäftsjahr abgebildet wird. Mit Blick auf das immer komplexer werdende Steuerrecht inklusive seiner formalen Anforderungen verwundert es in derartigen Situationen nicht, dass das interne Controllingsystem eines Konzerns steuerliche Konsequenzen im Zusammenhang mit den entsprechenden Umstrukturierungsmaßnahmen falsch einschätzt oder gar übersieht. Dies gilt umso mehr für internationale Konzerne, die sich mit den jeweiligen nationalen steuerrechtlichen Vorschriften auseinandersetzen müssen. So ist es immer wieder eine echte Herausforderung, einem CFO eines ausländischen Konzerns erklären zu müssen, dass eine ausschließlich im Ausland stattfindende Umstrukturierung zu steuerrechtlichen Konsequenzen in Deutschland führen kann. Das Paradebeispiel ist die Zwischenschaltung einer weiteren Gesellschaft im Konzern. Wird im Konzern eine Gesellschaft zwischen der Konzernmutter und immobilienbesitzenden Tochterkapitalgesellschaften geschaltet, kann hieraus schnell ein deutscher Grunderwerbsteuerfall resultieren. » weiterlesen