Steuerberatungskosten als Nachlassregelungskosten

RA Dominik Graf von Armansperg, Associate bei POELLATH, München

Die Abzugsfähigkeit von Kosten als Nachlassverbindlichkeiten sind im Rahmen der steuerlichen Betreuung von Nachlassabwicklungen stets von Relevanz und aufgrund des relativ offen formulierten Gesetzeswortlauts immer wieder Thema für Entscheidungen der Finanzgerichte. In einem aktuelleren Urteil hat sich der BFH insbesondere mit der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Nacherklärungen für Veranlagungszeiträume des Erblassers beschäftigt (Urteil vom 14.10.2020 – II R 30/19, DB 2021 S. 715). Danach sind Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, als Nachlassregelungskosten abzugsfähig. In Abkehr von der bisherigen Auffassung wurde diese Entscheidung im Rahmen von gleichlautenden Ländererlassen vom 09.02.2022 nunmehr auch von der Finanzverwaltung anerkannt. » weiterlesen

Besteuerung von Investitionen in Gold

RA Dominik Graf von Armansperg, Associate bei POELLATH, München

Gold galt schon immer als Krisenwährung und erfreut sich als recht beständiges Anlagegut nicht erst seit der Finanzkrise von 2008, sondern insbesondere in Zeiten wie der Corona-Krise einer gewissen Beliebtheit. Entsprechend zahlreich sind die verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalanlage in Gold, insbesondere auch durch sog. Papiergold. Im Hinblick auf die Besteuerung im Privatvermögen besteht im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlageform ein Spannungsverhältnis zwischen § 20 und § 23 EStG, welches in den letzten Jahren zu zahlreichen BFH-Entscheidungen führte. In seinem aktuellsten Urteil vom 12.04.2021 (VIII R 15/18) hat sich der BFH mit der steuerlichen Behandlung des Veräußerungsgewinns von Anteilen an sog. Gold-ETFs (Exchange Traded Funds) beschäftigt. » weiterlesen

Reform der Wegzugsbesteuerung – Kommt jetzt die große Flucht aus Deutschland?

RA Dominik Graf von Armansperg, Associate bei POELLATH, München

Der Deutsche Bundestag hat am 21.05.2021 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) beschlossen und darin – über die Vorgaben der EU-Anti-Steuervermeidungs-richtlinie hinaus – auch die Bestimmungen zur Wegzugssteuer für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen verschärft. Die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz ist für den 25.06.2021 geplant. Das Gesetz ist seit Ende 2019 in Planung und hat sich seitdem, zumindest in Bezug auf die Wegzugsbesteuerung, wenig verändert (vgl. zur Wegzugsbesteuerung in der Fassung des ersten Gesetzesntwurfs Escher, Steuerboard vom 16.01.2020). Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird und für alle Wegzüge ab dem 01.01.2022 gelten wird (§ 21 Abs. 1 AStG-neu). Die  mit der Gesetzesänderung verbundenen Verschärfungen könnten dazu führen, dass die Anzahl der Wegzüge in diesem Jahr rapide ansteigen wird und man im Nachhinein möglicherweise von einer Flucht von Unternehmern und Unternehmerfamilien aus Deutschland sprechen kann. » weiterlesen