Die Neuverhandlung von deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steht seit einigen Jahren ganz im Zeichen der Verhinderung von Steuerumgehungen. Während ältere DBA darauf abzielten, die mehrfache Besteuerung von Einkünften bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zum Schutz der Steuerpflichtigen vor übermäßiger Steuerbelastung zu vermeiden, bezwecken jüngere DBA auch die Sicherstellung einer (Mindest-)Besteuerung durch zumindest einen der beteiligten Staaten. Im grenzüberschreitenden Kontext ist diese Vorgehensweise begrüßenswert – ein allgemeiner Grundsatz dahingehend, dass bestimmte als besteuerungswürdig empfundene Sachverhalte stets zumindest einmal der deutschen Besteuerung unterworfen werden müssen, existiert jedoch nicht. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Haag, Maximilian
DBA-Probleme der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Stiftungen und Trusts
Die Hinzurechnungsbesteuerung „passiver“ Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften, die in einem Niedrigsteuerland ansässig sind (§§ 7 ff. AStG), ist vielen Beratern aus der Praxis bekannt – die Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft wird damit durchbrochen. Weniger bekannt ist, dass es eine ähnliche Regelung für inländische Begünstigte ausländischer Familienstiftungen und Trusts gibt, deren steuerliche Folgen viel dramatischer sind (§ 15 AStG). Zum einen bedarf es für diese sog. Zurechnungsbesteuerung keiner niedrigen Besteuerung im Ausland, zum anderen werden auch „aktive“ Einkünfte zugerechnet. Fatal wirkt sich dabei eine Vorschrift aus, die dem inländischen Begünstigten die Berufung auf die deutschen DBA versagt (§ 20 Abs. 1 AStG). » weiterlesen
Fallstricke bei privaten Konten in fremder Währung
Mit Urteil vom 21. Januar 2014 (IX R 11/13, DB 2014 S. 690 = DB0650624) hat der BFH entschieden, dass die Entgegennahme eines Bankguthabens in fremder Währung als Gegenleistung beim Verkauf von Wertpapieren ertragsteuerlich als Tausch zu behandeln ist, bei dem einerseits Wertpapiere veräußert und andererseits das Wirtschaftsgut „Fremdwährungsguthaben“ angeschafft wird. Dies gilt nach Ansicht des BFH sogar dann, wenn bereits der Kauf der verkauften Wertpapiere über ein in der Fremdwährung geführtes Konto erfolgte. Rechtsfolge hiervon ist, dass sich Währungsgewinne oder -verluste des Steuerpflichtigen nicht nach dem Tag der ursprünglichen Anschaffung des Fremdwährungsguthabens richten, sondern nach dem Tag des späteren Verkaufs der in fremder Währung erworbenen Wertpapiere einerseits und dem Umtausch des mit den Wertpapieren realisierten Veräußerungserlöses in Euro andererseits. Diese steuerlichen Folgen sind weder neu noch überraschend – sie werden in der Praxis allerdings oft übersehen oder in ihren Auswirkungen unterschätzt. Das Urteil vom 21. Januar 2014 lädt dazu ein, sich Klarheit über die ertragsteuerlichen Folgen von privaten Fremdwährungsgeschäften zu verschaffen. » weiterlesen
Verfassungswidrige Erbschaftsteuer – Handlungsbedarf bei Unternehmensvermögen vor dem künftigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Mit Beschluss vom 27.9.2012 (Az. II R 9/11, DB0524035) hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Bundesverfassungsgericht um Entscheidung ersucht, ob die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar sind. Nach Ansicht des BFH sind die weitreichenden Verschonungen für Betriebsvermögen verfassungswidrig, da sie nicht durch hinreichende Gemeinwohlgründe gerechtfertigt sind und angesichts der für alle Steuerpflichtigen gleichen Tarifvorschrift (§ 19 ErbStG) zu einer die gesamte Erbschaftsteuer erfassenden Fehlbesteuerung führen. Mit Erlassen vom 14.11.2012 (BStBl. I S. 1082, DB0556618) hat die Finanzverwaltung für alle offenen Steuerfälle mit Stichtag ab 1.1.2009 angeordnet, dass die Steuer nur noch vorläufig festgesetzt werden darf. » weiterlesen
Erbschaftsteuerliche Probleme beim Nießbrauch an Kommanditanteilen
Der Nießbrauch an Unternehmensanteilen erfreut sich großer Beliebtheit als Instrument zur Zurückbehaltung von Erträgen und unternehmerischen Mitwirkungsrechten bei der vorweggenommenen Erbfolge. Trotz ungeklärter zivilrechtlicher und steuerlicher Fragen erlebte der Nießbrauch in den letzten Jahren eine regelrechte „Renaissance“, da sein Kapitalwert seit 2009 bei der Schenkungsteuer abgezogen werden kann. Wenn daneben noch die erbschaftsteuerliche Verschonung für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) gewährt wird, lässt sich die Unternehmensnachfolge häufig ganz steuerfrei durchführen. Die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln sind nach der derzeit gültigen Gesetzesfassung bei der Übertragung von Kommanditanteilen allerdings nur anwendbar, wenn der Nachfolger einen Mitunternehmeranteil im ertragsteuerlichen Sinne erwirbt. Wird der Anteilserwerber im Zuge der Schenkung nicht Mitunternehmer, versagt ihm die Rechtsprechung die erbschaftsteuerliche Begünstigung seines Erwerbs. In typischen Nachfolgefällen zeigt sich, dass dieser Verweis des Erbschaftsteuergesetzes auf die ertragsteuerlichen Grundsätze der Mitunternehmerschaft systematisch missglückt ist und zu widersinnigen Ergebnissen bei der Besteuerung führt. » weiterlesen
Kollision von Vorbehalt der Nachprüfung und gesonderter Feststellung im Veranlagungsverfahren
Gängige Praxis der FÄ in komplexen Steuerfällen ist es, Steuerbescheide nur unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) zu erlassen und so eine vorzeitige Bestandskraft zulasten des Fiskus zu verhindern. Die Entscheidung für oder gegen einen solchen Vorbehalt steht grundsätzlich im Ermessen des FA. Mit der zunehmend detailversesseneren Regelung unzähliger Teilbereiche des Steuerrechts nimmt allerdings seit Jahren die Anzahl derjenigen Aspekte eines steuerlichen Sachverhalts zu, für die das Gesetz eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen außerhalb des Veranlagungsverfahrens durch das sachnähere FA vorschreibt. Daher finden sich in der Praxis zunehmend Steuerbescheide, bei deren Erlass sich die FÄ offenbar wenig Gedanken darüber gemacht haben, in welchem Verhältnis die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zum Vorbehalt der Nachprüfung steht. » weiterlesen
Überbietungswettlauf bei der Grunderwerbsteuer – Gefahr für die Steuergerechtigkeit
Seit der Föderalismusreform vom 28. 8. 2006 können die Bundesländer individuell den Steuersatz der GrESt bestimmen (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Mit Ausnahme Bayerns und Sachsens haben davon inzwischen alle Länder (teils mehrfach) Gebrauch gemacht. Bewegt hat sich der ursprünglich bundeseinheitliche Steuersatz seither nur in eine Richtung – nach oben. Zusammen kommen diese 14 Bundesländer in den sechseinhalb Jahren seit der Föderalismusreform auf insgesamt 18 Steuererhöhungen. Die zuletzt vom Kabinett Schleswig-Holsteins beschlossene Erhöhung auf 6,5% zum 1. 1. 2014 ist sicher noch kein Schlusspunkt in diesem Überbietungswettlauf. Schleswig-Holstein hätte den bundeseinheitlichen Steuersatz damit in wenigen Jahren um 86% erhöht und die Steuerbelastung beim Grundstückskauf nahezu verdoppelt. » weiterlesen