BFH konkretisiert Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims bei Renovierung

RA/StB Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

In mehreren jüngeren Entscheidungen hat der BFH zu den Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb des Familienheims durch den Ehegatten oder die Kinder des Erblassers von Todes wegen Stellung bezogen und diese restriktiv ausgelegt (vgl. Urteil vom 23.06.2015 – II R 39/13, BStBl. II 2016 S. 225; vom 05.10.2016 – II R 32/15, DB 2017 S. 228; vom 29.11.2017 – II R 14/16, DB 2018 S. 873). Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 28.05.2019 (II R 37/16, NJW 2019 S. 2495) hat der BFH nun zu der Frage Stellung bezogen, wie sich Renovierungsmaßnahmen auf die Frage auswirken, ob eine unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung noch vorliegt. » weiterlesen

Wertaufstockung bei Einbringung einzelner Sacheinlagegegenstände mit negativem Kapital

RA Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

Inwieweit bei der Einbringung von mehreren (Teil-)Betrieben bzw. Mitunternehmeranteilen die Aktivposten und die Passivposten der verschiedenen Sacheinlagegenstände jeweils zu saldieren sind, war bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Von Bedeutung ist die Rechtsfrage z.B., soweit einzelne Sacheinlagegegenstände ein negatives Kapital aufweisen. In seiner Entscheidung vom 13.09.2018 (I R 19/16, DB 2019 S. 341) hat der BFH sich nun mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit bei Einbringung mehrerer Sacheinlagegegenstände eine Gesamtbetrachtung für die Überprüfung der Voraussetzungen der Buchwertfortführung zu erfolgen hat. Auch prozessual beinhaltet die Entscheidung erwähnenswerte Besonderheiten. » weiterlesen

Schenkung der GmbH bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Person?

RA Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

Mit drei nahezu inhaltsgleichen Entscheidungen vom 13.09.2017 (II R 54/15, RS1260929; II R 32/16, RS1260927 und II R 42/16, RS1260928) hat der BFH zu der Frage Stellung bezogen, inwieweit eine verdeckte Gewinnausschüttung einer GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person der Schenkungsteuer unterliegt und sich dabei zugleich von seiner bisherigen Rechtsprechung distanziert. Im Ergebnis sei die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt habe. Vielmehr beruhe die Vorteilsgewährung in diesem Fall auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter. » weiterlesen

Präzisierung der Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Familienwohnungen durch die Kinder des Erblassers

RA Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

Mit Urteil vom 05.10.2016 (II R 32/15, DB 2017 S. 228) hat der BFH die Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung des Erwerbs von Familienheimen durch die Kinder des Erblassers präzisiert. Im zu entscheidenden Fall lebte der Vater bis zu seinem Ableben zusammen mit der Mutter in einer beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte gehörenden Eigentumswohnung. Konkret hatte der BFH zu entscheiden, ob die für die Steuerbefreiung erforderliche Selbstnutzung noch gegeben ist, wenn die Tochter als Alleinerbin den geerbten hälftigen Miteigentumsanteil des Vaters unentgeltlich an ihre Mutter überlässt. » weiterlesen

Präzisierung der Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Kunstsammlungen

RA Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

RA Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

Mit Entscheidung vom 12.05.2016 (II R 56/14, RS1210542; zur Vorinstanz vgl. Escher, Steuerboard vom 13.05.2015) hat der BFH zu den Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung des Erwerbs von Kunstsammlungen Stellung genommen. Der BFH hatte sich konkret mit der Frage der Steuerbefreiung einer Kunstsammlung auseinanderzusetzen, die dem Kläger von seinen Eltern geschenkt worden war. Nachdem der BFH in seiner Entscheidung nur kurz die Voraussetzungen einer teilweisen Steuerbefreiung für den überwiegenden Teil der Kunstsammlung feststellte, nutzte er die Gelegenheit, um die weiteren Voraussetzungen für eine vollständige Erbschaftsteuerbefreiung von Kunstsammlungen zu präzisieren. » weiterlesen