Die Bundesregierung hat das Bemühen des Bundesrates, die Regeln der Selbstanzeige deutlich zu verschärfen, gestoppt. Der jetzige Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 enthält diesbezüglich keine Änderungsvorschläge mehr. Das ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht besteht jedoch darin, dass den Gesetzgeber nach dem Beschluss des BGH aus dem Frühsommer 2010 eine Handlungsnotwendigkeit trifft. Denn der Beschluss des BGH führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, was dem Anspruch an die Klarheit einer Strafrechtsnorm in keinster Weise gerecht wird. Jeder Steuerpflichtige muss wissen, nach welchen Voraussetzungen er Straffreiheit erlangen kann bzw. nach welchen Voraussetzungen ihm diese verwehrt wird. » weiterlesen