Noch bis Ende des Jahres können Kapitalgesellschaften die Anwendung der neuen Streubesitzregelung (vgl. § 8b Abs. 4 KStG) in 2013 vermeiden. Denn Dividenden aus der Beteiligung unter 10% an einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegen nach dem 28.2.2013 grundsätzlich der vollen Besteuerung mit Körperschaftsteuer. Bisher wurde hier eine Steuerfreistellung von 95% gewährt. Da aber eine unterjährig erworbene Beteiligung von mindestens 10% als zu Beginn des Kalenderjahres erworben gilt, besteht noch Gestaltungspotenzial. » weiterlesen