Neues vom Familienheim: BFH entscheidet zugunsten des Erwerbers über zwingende Gründe des Auszugs

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M.

Beim BFH ist erneut ein Urteil über die erbschaftsteuerrechtliche Befreiung des sog. Familienheims ergangen (BFH vom 01.12.2021 – II R 18/20). Der für die Erbschaftsteuer zuständige II. Senat hob das vorinstanzliche Urteil des FG Düsseldorf (vom 08.01.2020 – 4 K 3120/18 Erb) aufgrund seiner abweichenden Rechtsauffassung auf und verwies die Sache zur Nachholung der relevanten Tatsachenfeststellungen an das FG zurück. » weiterlesen

„Allzu gerecht tut unrecht“? Schenkungsteuerliche Fallstricke bei der Gleichstellung nachgeborener Abkömmlinge in der Vermögensnachfolge

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M.

Lebzeitige Übertragungen von Vermögen auf die Kinder- oder Enkelgeneration haben den Vorteil, dass sie planbar sind und damit schenkungsteuerlich optimiert werden können. Wenn die Beschenkten noch jung sind, ist oftmals zu erwarten, dass nach der Schenkung in ihrer Generation weitere Abkömmlinge geboren werden, die der Schenker ebenfalls aus dem übertragenen Vermögen bedacht wissen möchte. In der Regel sollen alle Mitglieder eines Stammes zu gleichen Teilen am geschenkten Vermögen beteiligt sein. Der Schenker kann die Beschenkten daher schon im Schenkungsvertrag dazu verpflichten, Teile des geschenkten Vermögens zum Zwecke der Gleichstellung an nachgeborene Abkömmlinge weiterzuleiten. Diese Gleichstellung hatte auch ein Vater bei einer Grundstücksschenkung an seine Kinder im Sinn, deren Abwicklung jedoch missglückte und die Gegenstand eines jüngeren BFH-Urteils ist (Urteil vom 16.09.2020 – II R 33/19, ZEV 2021 S. 189) ist. » weiterlesen

Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer Luxusreise

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Zwischen Personen, die zusammenleben, kommt es häufig zu Vermögensverschiebungen, auch über die üblichen Gelegenheitsgeschenke hinaus. Schenkungsteuerliche Relevanz haben diese Vermögensverschiebungen zwischen Eheleuten erst, wenn der der Freibetrag von 500.000 € innerhalb von zehn Jahren überschritten wird. Sind die Personen jedoch nicht miteinander verheiratet, stellt sich aufgrund des geringen Freibetrags von 20.000 € regelmäßig die Frage, wann eine Zuwendung dem Finanzamt als steuerpflichtige Schenkung anzuzeigen ist. » weiterlesen

Neues zum Familienheim: BFH gewährt Begünstigungstransfer bei unverzüglicher Selbstnutzung und späterer Erbauseinandersetzung

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Nachdem der BFH die Begünstigungsvorschriften zum Familienheim zuletzt sehr restriktiv auslegte (vgl. z.B. zur Versagung der Begünstigung bei Übertragung eines Wohnungsrechts Viskorf, Steuerboard vom 01.09.2014), hat er jüngst entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung zugunsten des Erwerbers eines Familienheims entschieden. Er gewährte einem Miterben die volle Begünstigung für ein Familienheim, obwohl die Erbauseinandersetzung nicht zeitnah zum Erbfall erfolgte (BFH, Urteil vom 23.06.2015 – II R 39/13, RS1123000). » weiterlesen

Entstrickungsbesteuerung bei Überführung von Wirtschaftsgütern ins Ausland: EuGH bestätigt Vereinbarkeit mit Unionsrecht

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Im Zusammenhang mit der deutschen Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung wird aktuell vor allem über den Anwendungsbereich von § 50i EStG diskutiert. Während insofern weiterhin Unsicherheit besteht, hat der EuGH in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der deutschen Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG kürzlich Klarheit geschaffen. In seinem Urteil vom 21.05.2015 in der Rechtssache Verder LabTec GmbH & Co. KG ./. FA Hilden (Rs. C-657/13, DB0696766; vgl. hierzu auch Müller, DB0697811) hat er die Vereinbarkeit der Besteuerung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte mit Unionsrecht bestätigt. » weiterlesen

Grunderwerbsteuer auch bei steuerfreier Schenkung eines Grundstücks unter Auflage

 

Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Davon ausgenommen sind nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG Grundstückserwerbe von Todes wegen sowie Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG). Diese Ausnahme greift allerdings hinsichtlich des Wertes solcher Auflagen nicht, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind (§ 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG). » weiterlesen

Vorzeitiger unentgeltlicher Nießbrauchsverzicht: Die schenkungsteuerlichen Folgen

Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Berlin

Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Berlin

Regelmäßig übertragen Eltern im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge Vermögenswerte an ihre Kinder unter einem sogenannten Nießbrauchsvorbehalt. Die Eltern sichern sich damit die Erträge aus dem verschenkten Vermögen, typischerweise z.B. die Mieterträge aus einer an die Kinder übertragenen Immobilie oder Dividendenansprüche aus übertragenen Gesellschaftsanteilen. Später kann dieser Nießbrauchsvorbehalt für die Eltern obsolet werden, weil sie feststellen, auch ohne die Erträge finanziell ausreichend abgesichert zu sein, oder er kann für die Kinder lästig sein, weil er sie an einer Veräußerung der erhaltenen Vermögensgegenstände hindert.

Der unentgeltliche Verzicht auf den Nießbrauch durch die Eltern ist dann naheliegend. Dabei lohnt es sich, die schenkungsteuerlichen Folgen eines solchen Verzichts genau zu prüfen, wie ein kürzlich ergangenes Urteil des BFH (BFH vom 20.05.2014 – II R 7/13, DB0670564) beweist. » weiterlesen

Schenkungsteuer bei unverzinslichem Darlehen an nichtehelichen Lebensgefährten

Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Berlin

Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Berlin

Zuwendungen zwischen Partnern sind in Ehen ebenso wie in nichtehelichen Partnerschaften tägliche Praxis. Da Vermögensverschiebungen in nichtehelichen Partnerschaften nach deren Ende nicht durch güter- oder erbrechtliche Regelungen ausgeglichen werden, kann die Gewährung eines Darlehens insofern gegenüber einer Schenkung vorzugswürdig sein. Doch auch bei der Darlehensgewährung ist Vorsicht geboten, wie ein Ende letzten Jahres ergangenes Urteil des BFH (Urteil vom 27.11.2013 – II R 25/12, BFH/NV 2014 S. 537) bestätigt: Wird das Darlehen an den Lebensgefährten zinslos gewährt, unterliegt die Bereicherung des Darlehensnehmers der Schenkungsteuer. Das Urteil folgt grundsätzlich der vorinstanzlichen Entscheidung des FG Münster (vgl. Escher, Steuerboard DB0560918) und der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Gewährung zinsloser Darlehen, geht jedoch in wesentlichen Punkten darüber hinaus. » weiterlesen