Verstoßen die Substanzerfordernisse des § 50d Abs. 3 EStG gegen EU-Recht?

RA Gerald Herrmann, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Im EU-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaften wird nach § 50d Abs. 3 EStG die Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge versagt, wenn sie keine angemessene Substanz nachweisen können. Die bereits im Jahr 2012 aufgrund europarechtlicher Bedenken neugefasste Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers missbräuchlichen Gestaltungen entgegenwirken, die zu Steuervorteilen führen, die durch die Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften in EU/DBA-Staaten erlangt werden (sog. Treaty Shopping). » weiterlesen

Gewerblich geprägte Personengesellschaft – Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wirkt auch im Steuerrecht

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Auch eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft kann als sogenannte gewerblich geprägte Personengesellschaft Einkünfte aus § 15 EStG generieren, wenn die persönlich haftenden Gesellschafter ausschließlich Kapitalgesellschaften sind und auch nur solche zur Geschäftsführung befugt sind. (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG). Für den Fall, dass die maßgebliche Gesellschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, war nach bisheriger Rechtsprechung des BFH unter Umständen eine Qualifikation als gewerblich geprägte Personengesellschaft im Sinne dieser Vorschrift auch dann möglich, wenn einer der Gesellschafter eine natürliche Person war. Der BFH hat nun in einem bisher wenig beachteten Beschluss vom 22.09.2016 – IV R 35/13 (DB 2016 S. 2700) festgestellt, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit mindestens einer natürlichen Person als Gesellschafter keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG sein kann. » weiterlesen

Steter Tropfen höhlt den Stein – Kapitalrückzahlungen aus Drittstaaten wieder vor dem Finanzgericht

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Rückgewähr von Gesellschaftereinlagen, die nicht in das Nennkapital geleistet wurden, unterliegt nach deutschem Steuerrecht grundsätzlich nicht der Ertragsbesteuerung, da der Gesellschafter lediglich hingegebene Vermögenssubstanz wieder zurückerhält. Seit Einführung des § 27 Abs. 8 KStG gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen auch für Gesellschaften, die innerhalb der EU ansässig sind. Streitig ist, ob die Rückgewähr von Einlagen einer im Drittstaat ansässigen Kapitalgesellschaft ebenfalls steuerneutral möglich ist. » weiterlesen

Neues zur Hinzurechnungsbesteuerung?

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

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Der EuGH hat in der Rechtssache Cadbury Schweppes (EuGH vom 12.09.2006 – Rs. C-196/04, DB 2006 S. 2045 m. Anm. Wassermeyer) entschieden, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung dann gegen die in Art. 49 und 54 AEUV verankerte Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn sich die Regelungen nicht nur auf die Erfassung von rein künstlichen Gestaltungen beschränken. Von einer Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung ist daher abzusehen, wenn die beherrschte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat einer „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ nachgeht. Diese Rechtsprechung hat der deutsche Gesetzgeber in § 8 Abs. 2 AStG n.F. umgesetzt, wonach dem Steuerpflichtigen der Gegenbeweis einer „tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ eröffnet wird. Fraglich war bisher, welche Anforderungen an diesen Gegenbeweis zu stellen sind. Das FG Münster hat nunmehr erstmals zu den Anforderungen an den Gegenbeweis Stellung bezogen (FG Münster vom 20.11.2015 – 10 K 1410/12 F). » weiterlesen

Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen über eine elektronische Handelsplattform (eBay)

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Für Privatpersonen, die regelmäßig Verkäufe über eine elektronische Handelsplattform (eBay) tätigen, stellt sich nicht nur die Frage ob bzw. wann die erzielten Gewinne einkommensteuerpflichtige Einnahmen darstellen, sondern auch die Frage, ob die Verkäufe der Umsatzsteuer unterliegen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Umfang der Verkäufe die Kleinunternehmergrenze von derzeit 17.500 Euro nachhaltig überschreitet. » weiterlesen

Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf unter aufschiebender Bedingung

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

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Der Gewinn bei der Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen (sog. privates Veräußerungsgeschäft) ist nur dann zu besteuern, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (sog. Spekulationsfrist). Gerade wenn das Ende der zehnjährigen Spekulationsfrist kurz bevorsteht, stellt sich für den Steuerpflichtigen die Frage, auf welchen exakten Zeitpunkt für den Eintritt der Veräußerung abzustellen ist. Fraglich war bisher insbesondere, ob bei einem nur aufschiebend bedingt abgeschlossenen Kaufvertrag bereits die Unterzeichnung des Vertrags zu einer Veräußerung führt, oder ob die Veräußerung erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung erfolgt. Der BFH hat nunmehr hierzu Stellung bezogen (BFH vom 10.02.2015 – IX R 23/13, DB0694236; vgl. hierzu auch Tauser/Keller, DB 2015 S. 1495). » weiterlesen

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Beteiligung an einer vermögensverwaltenden, grundbesitzenden Personengesellschaft

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

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Für Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, besteht die Möglichkeit, auf Antrag die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch zu nehmen. In einem solchen Fall unterliegt der Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, nicht der Gewerbesteuer. Da es sich um „eigenen“ Grundbesitz des Unternehmens handeln muss, ist fraglich, wie der Fall zu behandeln ist, wenn der Grundbesitz nicht direkt durch das Unternehmen, sondern über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft gehalten wird.

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Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten bei Vermietungseinkünften

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

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Neben Bereitstellungsgebühren, Bearbeitungsgebühren und laufenden Zinsen sehen Darlehensverträge, die zur Finanzierung einer nicht selbstgenutzten, vermieteten Immobilie aufgenommen werden, regelmäßig eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung vor. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird im Gegensatz zu den Gebühren und laufenden Zinsen nur dann fällig, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig tilgt. Daher wird sich der Darlehensnehmer regelmäßig bei Unterzeichnung des Darlehensvertrages keine Gedanken hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Vorfälligkeitsentschädigung machen. Entscheidet er sich jedoch später die Immobilie weiter zu veräußern und tilgt er das Darlehen vorzeitig, so stellt sich für ihn die Frage, ob bzw. wie die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich geltend gemacht werden kann. » weiterlesen