In seinem unlängst veröffentlichten Urteil vom 27.11.2019 (V R 23/19, DB 2020 S. 265) hat der BFH eine bemerkenswerte 180-Grad-Wende vollzogen und entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass ein Aufsichtsratsmitglied nicht als Unternehmer tätig ist, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt. Die Folgen dieser Rechtsprechungsänderung sind noch nicht in allen Einzelheiten absehbar. Fest steht aber schon heute: Mit der Rechtssicherheit im Bereich der Besteuerung der Aufsichtsratsvergütung ist es erst einmal vorbei. Das aktuelle Urteil des BFH wird für viele Aufsichtsratsmitglieder und Gesellschaften eine Abkehr von der bisherigen, langjährigen Praxis des Umsatzsteuerausweises mit sich bringen. In anderen Fällen wird zunächst unklar bleiben, ob eine Umsatzsteuerpflicht gegeben ist oder nicht. Offen ist schließlich, wie sich das BFH-Urteil auf zurückliegende Steuerjahre auswirken wird. » weiterlesen