Türkei meldet automatisch Steuerdaten nach Deutschland

RA Dr. Heiko Hoffmann ist Partner und RA Günter Graeber ist Senior Manager bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Am 31.05.2021 veröffentlichte die Türkei den Erlass Nr. 4025 von Staatspräsident Erdogan und danach eine Liste mit Staaten, an die die Türkei Steuerdaten liefert. Dies hat zu Folge, dass die Türkei bis zum 30.09.2021 Steuerdaten nach Deutschland liefern wird. 2020 gehörte Deutschland noch ausdrücklich nicht zu den Ländern, an die die Türkei Finanzdaten meldet. Sind die von der Türkei mitgeteilten Einkünfte nicht bzw. nicht korrekt in deutschen Steuererklärungen enthalten, können Steuernachforderungen und der Vorwurf einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO) im Raum stehen. » weiterlesen