Nach 13 Jahren: Das BMF-Schreiben zur Besteuerung von Krypto Assets ist da!

David Hötzel

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Counsel bei POELLATH, Berlin

Das BMF hat am 11.05.2022 das lang erwartete Schreiben „zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token veröffentlicht. Nach einem Entwurf im Juni 2021 und einer nachfolgenden Anhörung verschiedener Verbände der Krypto-Community wird das finale Schreiben nun – 13 Jahre nach dem Start des Bitcoin 2009 – mehr Rechtssicherheit für die Besteuerung diverser Krypto-Einkünfte bringen (zur unsicheren Rechtslage bisher siehe zuletzt Wintermeier, HB Steuerboard vom 27.04.2022). Allerdings hat das BMF mit diesem Schreiben noch nicht alle in der Praxis aufgeworfenen Themen erfasst; das betrifft insbesondere Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen. Hierfür sind weitere Erlasse angekündigt. » weiterlesen

EuGH verkehrt: Umsatzsteuerschuld bei ausländischem Vermieter

David Hötzel

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Counsel bei POELLATH, München

Der EuGH könnte mit einer Entscheidung zur Umsatzsteuer in einem österreichischen Fall ein kleines Beben im deutschen Immobilienmarkt ausgelöst haben. Mit Urteil vom 03.06.2021 (C-931/19, Rechtssache „Titanium“) legte der EuGH den Grundstein für die Anwendung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens (umgekehrte Steuerschuldnerschaft) bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung einer inländischen Immobilie durch einen im Ausland ansässigen Vermieter (B2B). Nach deutscher Rechtspraxis ist auch in diesen Fällen der Vermieter Schuldner der Umsatzsteuer. » weiterlesen

NFTs: Neuer Hype, neue Steuerrisiken?

David Hötzel

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Counsel bei POELLATH, München

Aktuell erlebt die Welt der Kryptotoken den nächsten Hype. Unter den Anhängern von Krypto-Wertanlagen hat er gewaltige Begeisterung ausgelöst und an den Krypto-Börsen werden hohe Erlöse erzielt: Die Rede ist von sogenannten Non-Fungible-Token, kurz NFTs. Wie schon in anderem Zusammenhang an dieser Stelle aufgezeigt (vgl. Braatz, HB Steuerboard vom 10.05.2021; Hötzel, HB Steuerboard vom 11.03.2020; ders., HB Steuerboard vom  18.07.2018), bringt die Ausdehnung der Anwendungsfelder der Blockchain-Technologie jedoch immer auch neue Steuerfragen mit sich, die Investoren, Steuerberater und auch die Finanzverwaltung aufarbeiten und im Blick halten sollten. » weiterlesen

Beendet Elon Musk das Zeitalter freiberuflicher Tätigkeit?

David Hötzel

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

„Was festgefügt und unveränderlich scheint, das kann sich ändern.“ (Angela Merkel in Ihrer Rede im Mai 2019 in Harvard). Dieser Denkspruch dürfte ganz besonders auf die Folgen der Digitalisierung zutreffen; diese dürften nicht zuletzt im Steuerrecht zu spüren sein. Offensichtlich und viel beschrieben ist dabei, dass die Steuerberatung selbst einem Digitalisierungsprozess unterworfen sein wird (elektronische Steuerakten; Datenauswertung durch KI, etc.). Nicht weniger spannend ist aber die Frage, wie sich das materielle Steuerrecht, die Auslegung und Interpretation der Steuergesetze selbst durch digitale Innovationen verändern wird. Dieser Themenkreis soll hier exemplarisch anhand der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit am Beispiel von Neuralink aufgeworfen werden. » weiterlesen

CO2-Einsparungen durch digitale Kulturtoken – Kann eine gute Idee zur Steuerfalle werden?

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Im Februar 2020 hat die Stadt Wien ein Pilotprojekt gestartet: Für klimafreundliches Verhalten im Alltag gibt die Stadt sog. „Kulturtoken“ in digitaler Form aus. Die teilnehmenden Wiener können die Token über eine App für Tickets zu verschiedenen städtischen Kulturveranstaltungen nutzen. Eine bemerkenswerte Idee zur Förderung klimafreundlichen Verhaltens sowie der städtischen Kultur, die für weitere Städte ein Vorbild sein kann. Einen Aspekt gilt es jedoch zu bedenken: Sind die eingesammelten Token zu versteuern? » weiterlesen

Grunderwerbsteueranzeigen in Zeiten komplexer Immobilientransaktionen: schnell vor sachgerecht?

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der Referentenentwurf des BMF für das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 08.05.2019 enthält vieldiskutierte Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG). Neben den oft im Fokus stehenden Änderungen bzgl. der Share Deals (dazu Wagner, DB 2019 S. 1286), verdient der neu geplante § 19 Abs. 6 GrEStG-E Beachtung. Danach soll die allgemein vorgesehene Begrenzung des Verspätungszuschlags in Höhe von 25.000 € bei verspätet eingereichten Grunderwerbsteueranzeigen keine Anwendung finden. Begründet wird dies damit, dass bei unterlassener rechtzeitiger Anzeige die Steuerveranlagung erheblich erschwert werde. Eine Missbrauchsvermeidung könne hier nur erreicht werden, wenn auch in Fällen mit hohen Immobilienwerten ein angemessener Verspätungszuschlag festgesetzt werde. Gerade beim Erwerb umfangreicher Immobilienportfolios darf vor dem Hintergrund des aktuellen Rechtszustandes aber bezweifelt werden, dass solche Erschwerungen geboten oder sinnvoll sind. » weiterlesen

EuGH: Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umwandlungen (§ 6a GrEStG) keine unzulässige Beihilfe

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Von den vielfältigen Irrungen und Wirrungen, die die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel hervorgerufen hat (siehe Fischer, Steuerboard vom 15.01.2016), ist nun zumindest eine Frage praktisch geklärt. Der EuGH hat mit Urteil vom 19.12.2018 (Rs. C-374/17, RS1291575) zum Vorlagebeschluss des BFH vom 30.05.2017 (II R 62/14, DB 2017 S. 1368) Stellung genommen und entschieden, dass es sich bei der Konzernklausel des § 6a GrEStG nicht um eine Beilhilfe i.S.v. Art. 107 AEUV handelt. » weiterlesen

Neue Finanzierungsmethode ICO: Ausgabe von Kryptotoken umsatzsteuerbar?

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Was verbindet den kolumbianischen Fußballnationalspieler James Rodriguez, den Fußballtraditionsclub SG Wattenscheid 09 und das Jahressteuergesetz 2018? Interessante Verbindungslinien laufen zusammen bei sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs). Bei ICOs handelt es sich um eine neue Methode zur Finanzierung eines Unternehmens durch Ausgabe sogenannter Kryptotoken. Die genannten Fußballakteure wollen sich als Vorreiter in Sachen Digitalisierung die Finanzierungsmethode ICO zunutze machen; das Jahressteuergesetz 2018 könnte dabei eine wesentliche Frage determinieren: Fällt bei der Ausgabe dieser Kryptotoken für den Emittenten Umsatzsteuer an? » weiterlesen