Neues zur Mindestlaufzeit bei Gewinnabführungsverträgen

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager Tax, KPMG AG, Köln

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager Tax, KPMG AG, Köln

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG muss für eine anzuerkennende körperschaftsteuerliche Organschaft der Gewinnabführungsvertrag zwischen Organträger und Organgesellschaft auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden. Damit sollen Manipulationen verhindert werden; sprich die Organschaft soll nicht zur willkürlichen Beeinflussung der Besteuerung bzw. zu Einkommensverlagerungen von Fall zu Fall abgeschlossen bzw. beendet werden können. » weiterlesen

Wichtige OFD-Verfügung zur „Kleinen Organschaftsreform“

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager, Tax, KPMG AG, Köln

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager, Tax, KPMG AG, Köln

Mit Datum vom 16.1.2014 hat die OFD Karlsruhe eine nicht bundesweit abgestimmte Arbeitshilfe für die Finanzverwaltung zur sog. „Kleinen Organschaftsreform“ veröffentlicht, die eine erste Richtungsweisung für die Finanzbeamten darstellen soll (vgl. FR 2014 S. 434). Die behandelten Themen „Aufgabe des doppelten Inlandsbezugs bei der Organgesellschaft“ sowie „Ausländischer Organträger“ haben in der Praxis erhebliche Bedeutung. » weiterlesen

Problematische Übergangsbestimmungen bei der „Kleinen Organschaftsreform“

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager, Tax, KPMG AG, Köln

StB Dipl.-Kffr. Ann-Cathrin Hütig, KPMG AG, Köln

Die „Kleine Organschaftsreform“ ist durch das „Gesetz zur Vereinfachung und Änderung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ am 26. 2. 2013 in Kraft getreten. In der Praxis werden viele der Neuregelungen begrüßt. Es sind allerdings auch einige Anwendungsfragen offen geblieben. Allgemein hatte man daher auf ein schnelles, klarstellendes BMF-Schreiben gehofft.

Schreiben des BMF vom 29. 5. 2013 an die Spitzenverbänder der Deutschen Wirtschaft

Mit Schreiben vom 29. 5. 2013 (vgl. DB0611408) hat das BMF auf eine Anfrage der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft vom 19. 4. 2013 geantwortet und zumindest partiell die Auffassung der Finanzverwaltung zu kritischen Punkten erkennen lassen, die Zweifelsfragen teilweise jedoch auch als „eher theoretischer Natur“ abgetan (vgl. dazu auch Dötsch/Pung, DB 2013 S. 2169). Gleichzeitig wurde mit diesem Schreiben die Hoffnung auf ein baldiges „echtes“ BMF-Schreiben, welches eine Bindungswirkung für die nachgeordneten Behörden entfalten würde, zu Nichte gemacht. » weiterlesen