Erbschaftsteuerreform 2016: Kein Grund zur Verschärfung des Vorwegabschlags!

StBin Dr. Janine v. Wolfersdorff ist Geschäftsführerin des Instituts Finanzen und Steuern e.V. und in eigener Kanzlei in Köln tätig.

StBin Dr. Janine v. Wolfersdorff ist Geschäfts-führerin des Instituts Finanzen und Steuern e.V. und in eigener Kanzlei in Köln tätig.

Am 08. September verhandelt der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag über letzte Nachbesserungen an der Erbschaftsteuerreform 2016. Einer der zentralen Verhandlungspunkte betrifft die Berücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen an Gesellschaftsanteilen durch einen „Vorwegabschlag“ (§ 13a Abs. 9 ErbStG-E). Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt eine deutliche Verschärfung der Regelung – die allerdings schon nach bisheriger Fassung sehr restriktiv gefasst ist. » weiterlesen

Von der (objektiv) falschen Bilanz, die (subjektiv) richtig ist

Janine v. Wolfersdorff, Geschäftsstellenleiterin des Instituts Finanzen und Steuern, Berlin

Die Frage, wann eine Bilanz als „fehlerhaft“ angesehen wird und als solche vom Steuerpflichtigen nachträglich noch berichtigt werden kann (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG), reicht bis an den innersten Kern des bilanziellen Betriebsvermögensvergleichs. Sie umfasst nicht nur die spezielle Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen selbst, sondern auch diejenige des Finanzamts an die von diesem getroffenen Bilanzierungsentscheidungen. Aktuell in den Blickpunkt gerückt ist die Fragestellung durch den Vorlagebeschluss des I. Senats des BFH vom 7. 4. 2010, der dem Großen Senat die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob das Finanzamt der Besteuerung eine Bilanz zugrunde legen muss, die – etwa aufgrund einer nachträglichen Rechtsprechungsänderung – zwar eindeutig (objektiv) falsch ist, auch ein sonstiger „ordentlicher Kaufmann“ dies bei Bilanzaufstellung und bezogen auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehenden Verhältnisse aber nicht hätte erkennen können.

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