Seit Jahren besteht im Steuerrecht eine Tendenz die betriebswirtschaftlich gebotene Passivierung von Verpflichtungen aus rein fiskalischen Gründen einzudämmen. Für die Praxis besonders gravierende Beispiele sind im Ansatzbereich Drohverlustrückstellungen sowie Jubiläumsrückstellungen und im Bewertungsbereich die Pensionsrückstellungen. Zur Anschaffung solcher Rückstellungen gibt es eine mittlerweile umfassende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, die es ermöglicht, stille Lasten in Rückstellungen mit steuerlicher Wirkung zu heben und damit ggf. einen erheblichen Steuer- bzw. Zinsvorteil zu generieren. Die aktuelle Entwicklung in diesem Bereich soll anhand der Vorgehensweise bei Schuldübernahmen bzw. Schuldbeitritt bei Pensionsrückstellungen kurz dargestellt werden. » weiterlesen