Umsatzsteuerliche Organschaft – Neuerungen der organisatorischen Eingliederung

WP StB Dipl. Kfm. Michael Koch, INVRA Treuhand AG, Köln

WP StB Dipl. Kfm. Michael Koch, INVRA Treuhand AG, Köln

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist gekennzeichnet durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis der beteiligten Gesellschaften, nämlich der beherrschenden Gesellschaft (Organträger, OT) und der beherrschten juristischen Person (Organgesellschaft, OG). Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft sind die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der OG in den OT. Diese Eingliederungsmerkmale müssen zwar nicht alle gleich stark ausgeprägt sein (siehe z. B. BFH-Urteil vom 29. 10. 2008 XI R 74/07, DB 2009 S. 37), eine Erfüllung von nur zwei der drei Merkmale ist aber nicht ausreichend (siehe z. B. BFH-Urteil vom 3. 4. 2008 – V R 76/05, DB 2008 S. 1544).

Das BMF hat nach dem Urteil des BFH vom 7. 7. 2011 (V R 53/10, DB 2011 S. 2414) den UStAE mit Schreiben vom 7. 3. 2013 (IV D 2 – S 7105/11/10001, DB 2013 S. 550) angepasst und wesentlich erweitert, um die zuvor bezeichnete Rspr. zur organisatorischen Eingliederung zu berücksichtigen. » weiterlesen

Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

WP StB Dipl. Kfm. Michael Koch, Counsel bei der INVRA Treuhand AG, Köln

Personen, die sonst nicht unternehmerisch tätig sind, werden Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG, wenn sie den in ihrer Photovoltaikanlage (im Folgenden: PVA) erzeugten Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen (A 2.5 (1) UStAE). Nach dem BFH kommt es dabei  nicht auf die Höhe der erzielten Umsätze an (BFH-Urteil vom 18. 12. 2008 – V R 80/07, BFH/NV 2009 S. 860 = DB0322301). Selbst bei geringen Umsätzen werden Betreiber von PV-Anlagen daher zu Unternehmern. » weiterlesen