Rechtsprechungs-Update Managementbeteiligungen

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin bei POELLATH, München

In zwei aktuellen Entscheidungen (BFH vom 01.12.2020 – VIII R 21/17, DB 2021 S. 1305 und VIII R 40/18, DB 2021 S. 1172) hat der BFH nach 2016 (BFH vom 04.10.2016 – IX R 43/15, DB 2017 S. 522) erneut bestätigt, dass Erlöse aus Managementbeteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind und nicht als Tätigkeitsvergütung. In den entschiedenen Sachverhalten lag der Fokus insbesondere auf der für Managementbeteiligungen typischen disproportionalen Zeichnung von Kapitalinstrumenten (sog. „Sweet Equity“, siehe dazu Koch-Schulte, HB-Steuerboard vom 29.05.2019). Damit hätte nun für viele Sachverhalte Rechtssicherheit einkehren können. Unter den Aktenzeichen VI R 1/21 und VI R 2/21 hat der VI. Senat nun jedoch erneut zwei vom FG Baden-Württemberg entschiedene Sachverhalte (vom 26.02.2020, nur 2 K 1774/17 ist veröffentlicht) zur Entscheidung angenommen. » weiterlesen

Zur Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen – das Fondsstandortgesetz und mehr

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin bei POELLATH, München

Mitarbeiterbeteiligungen werden in Deutschland bisher kaum gefördert, obwohl sich Politik und Wissenschaft über den Nutzen von Mitarbeiterbeteiligungen einig sind. Mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz (Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen [Fondsstandortgesetz – FoStoG] vom 20. Januar 2021) soll es nun vor allem Start-ups steuerlich erleichtert werden, internationale Talente durch attraktive Beteiligungsmöglichkeiten zu gewinnen. Allerdings erfährt der Gesetzentwurf bereits vor Beschluss erhebliche Kritik. » weiterlesen

Managementbeteiligungen und Meldepflicht: Ein praktischer Versuch

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Zum 01.07.2020 ist die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in Kraft getreten. Die in den §§ 138d bis 138k AO niedergelegten Regelungen sind nicht nur umfangreich, sondern auch undurchsichtig. Ein BMF-Schreiben, das den interessierten Rechtsanwender durch das Dickicht der Regelungen führt, liegt derzeit nur im Entwurf vor. Nachfolgend soll für den Sachverhalt von Managementbeteiligungen versucht werden, die Meldepflicht zu klären. » weiterlesen

„Sweet“ oder „Sweat“: Zur disproportionalen Zeichnung von Kapitalinstrumenten bei Managementbeteiligungen

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Gibt ein Gesellschafter seinem Unternehmen ein Gesellschafterdarlehen, ein anderer Gesellschafter jedoch nicht, ist die steuerliche Behandlung unproblematisch – die Zinsen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Ist dieser Gesellschafter aber gleichzeitig Manager des Unternehmens, so soll das disproportionale Zeichnen von Kapitalinstrumenten nach Meinung des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 26.06.2017 – 8 K 4018/14, anhängig beim BFH unter VIII R 21/17) ein Indiz für die Qualifizierung sämtlicher Beteiligungserlöse in Arbeitslohn sein. Das ist so nicht richtig. » weiterlesen

Mitarbeiteroption, aber kein Arbeitslohn?!

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Nach der spätestens ab 2005 etablierten ständigen Rechtsprechung (z.B. BFH vom 23.06.2005 – VI R 124/99, DB 2005 S. 1718) ist bei verbilligt oder gratis eingeräumten Optionen auf den Erwerb von Aktien an Mitarbeiter davon auszugehen, dass zwar nicht der Erwerb der Option, aber deren Ausübung (oder anderweitige Verwertung) zum Zufluss von Arbeitslohn führt. Das FG Köln (Urteil vom 24.03.2017 – 7 K 2603/14, EFG 2017 S. 1646) hat nun rechtskräftig klargestellt, dass nicht jede an Mitarbeiter ausgegebene Option bei Ausübung zu Arbeitslohn führt, sondern nur solche Optionen, die auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. » weiterlesen

Keine Rückstellungen für exitabhängige Vergütungen

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Für exitabhängige Vergütungen an Arbeitnehmer dürfen keine Rückstellungen mit steuerlicher Wirkung gebildet werden. Diese Feststellung des I. Senats (BFH vom 15.03.2017 – I R 11/15, DB 2017 S. 1749; vgl. dazu Werth, StR kompakt, DB1247026) kommt nicht ganz überraschend, interessant ist aber die Begründung. Das maßgebliche Kriterium für die Nichtanerkennung ist nämlich nicht die Wahrscheinlichkeit des Exits, sondern die fehlende Verursachung der Zahlung in der Vergangenheit. » weiterlesen

Entwarnung bei der Besteuerung von Managementbeteiligungen: BFH bestätigt Besteuerung als Veräußerungsgewinn

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Nun endlich hat der BFH die Besteuerung von Erlösen aus Managementbeteiligungen als Veräußerungsgewinne bestätigt (Urteil vom 04.10.2016 – IX R 43/15, RS1227663). Damit hat er der Praxis der Finanzverwaltung, solche Einkünfte als Arbeitslohn zu besteuern, eine klare Absage erteilt. Die Entscheidung des BFH war in der Private Equity-Praxis mit Spannung erwartet worden, denn es handelt sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung zu einer typischen Managementbeteiligung im Zusammenhang mit Private Equity-Investments. » weiterlesen

„Wert ist der Wert ist der Wert …“ – Zur praktischen Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin bei P+P Pöllath + Partners, München

Wer sich mit Unternehmensbewertung befasst, weiß, dass es „den“ richtigen Wert eines Unternehmens nicht gibt. Lediglich die Finanzverwaltung, und manchmal auch die Finanzgerichte, scheinen immer den „richtigen“ Wert einer Kapitalbeteiligung zu kennen. Unschön ist dabei, dass insbesondere bei Managementbeteiligungen solche Bewertungsfragen immer zu Lasten des Steuerpflichtigen beantwortet werden. Der BFH sollte dieser Praxis deutlichere Grenzen setzen. » weiterlesen