Kapitalvermögen oder Arbeitslohn – Prüfungssystematik zur Abgrenzung der Einkunftsarten

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Derzeit prüft die Finanzverwaltung verstärkt Managementkapitalbeteiligungen daraufhin, ob Erlöse daraus als Arbeitslohn zu qualifizieren sind. In diesem Zusammenhang sind vor allem zwei Fragen relevant:
(1) Hat der Manager wirtschaftliches Eigentum an der Beteiligung erworben?
(2) Wird die Kapitalbeteiligung durch das Arbeitsverhältnis überlagert?
Dabei werden beide Themen in der Regel nebeneinander behandelt und geprüft. Dies ist systematisch jedoch nicht zutreffend, wie eine Entscheidung des FG Münster (FG Münster vom 15.07.2015 – 11 K 4149/12 E) zeigt. » weiterlesen

Exitbonus oder disproportionaler Veräußerungsgewinn?

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

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Das Finanzgericht Münster hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung zu einem Exitbonus (FG Münster vom 12.12.2014 – 4 K 1918/13 E) ausgeführt, dass ein „disquotal“ verteilter Veräußerungspreis im Falle der Veräußerung einer Kapitalbeteiligung im Sinne von § 17 EStG „steuerrechtlich […] gar nicht vorstellbar“ sei. Ein solcher Anspruch sei immer zwischen den beteiligten Gesellschaftern zu erfüllen und damit Gegenstand einer separaten Leistungsbeziehung. Dies mag für den konkreten Sachverhalt richtig gewesen sein. Als allgemeiner Grundsatz kann diese Aussage nicht richtig sein. » weiterlesen

BFH konkretisiert die Grenzen der Treuhand

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

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Mit seiner Entscheidung vom 21. Mai 2014 (I R 42/12, DB 2014 S. 2084) hat der Bundesfinanzhof eine für die steuerliche Anerkennung des wirtschaftlichen Eigentums bei Treuhandgestaltungen bei Kapitalbeteiligungen wegweisende Entscheidung getroffen. Insbesondere für Regelungen zur Kündigung einer Treuhand und die vertragliche Gestaltung von Weisungsrechten bedeutet die Entscheidung ein Mehr an Rechtssicherheit und eine steuerliche Bestätigung einer Vielzahl von Treuhandgestaltungen. » weiterlesen

Lohnsteueranrufungsauskunft für Arbeitnehmer?

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

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Es gibt Beratungssituationen für den Steuerberater, in denen nur noch das Finanzamt einen verlässlichen „Rechtsrat“ geben kann. Das ist dann der Fall, wenn Rechtsprechung und Verwaltungserlasse Besteuerungsfragen nicht mit hinreichendem Detaillierungsgrad klären und die Steuerrisiken für den Steuerpflichtigen erheblich sind. Für diesen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Besteuerungsfragen vorab durch eine verbindliche Auskunft (§ 89 AO) oder eine Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG) zu klären. Diese Instrumente sind in der Praxis aber häufig nicht ausreichend. » weiterlesen

Besteuerung von Genussrechten als Instrument der Mitarbeiterbeteiligung

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin, P+P Pöllath + Partners

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Der VI. Senat des BFH (zuständig für Lohnsteuer) hatte in seiner Entscheidung vom 17.6.2009 (VI R 69/06, DB0334965) bereits angedeutet, dass eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung durchaus insgesamt den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit zugeordnet werden kann. Der VIII. Senat (zuständig für die Besteuerung von Kapitaleinkünften) scheint diese Auffassung nun zu teilen (Urteil vom 5.11.2013, VIII R 20/11, DB0648854). Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen unterliegen danach entweder der Besteuerung als Gehaltsbestandteil oder als Kapitalertrag. Eine Aufteilung der Erlöse für Zwecke der Besteuerung ist nach Auffassung des VIII. Senats nicht vorgesehen. » weiterlesen

Die „Abschaffung“ der vinkulierten Minderheitsbeteiligung im Steuerrecht

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath + Partners

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Bestimmte BFH-Entscheidungen entfalten ihre Bedeutung nicht schon bei Veröffentlichung, sondern erst mit ihrer Handhabung durch die Finanzverwaltung. So geschehen mit der Entscheidung des BFH vom 30. 6. 2011 (VI R 37/09, BStBl. II 2011 S. 923 = DB 2011 S. 2127), die den Zufluss eines geldwerten Vorteils bei Ausübung von Mitarbeiteraktienoptionen zum Gegenstand hat. Diese Entscheidung hat zwar durchaus ein Echo in der Literatur gehabt, die Bedeutung dieser Entscheidung aus Sicht der Finanzverwaltung kommt in den Besprechungen jedoch nur andeutungsweise zur Geltung. Denn nach der in der Praxis teilweise von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung, vermitteln vinkulierte Kapitalanteile kein wirtschaftliches Eigentum mehr, was faktisch zu einer Abschaffung von vinkulierten Minderheitsbeteiligungen im Steuerrecht führen würde. Damit könnten z.B. Dividenden aus vinkulierten Kapitalanteilen steuerlich nur noch Mehrheitsgesellschaftern zugerechnet werden, oder, wenn kein Mehrheitsgesellschafter vorhanden ist, könnten Dividenden nicht mehr zugerechnet werden. Vinkulierte Minderheitsbeteiligungen könnten kein Betriebsvermögen sein und Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG bei solchen Beteiligungen nicht mehr entstehen. » weiterlesen

Neue Gestaltungsmöglichkeit bei Arbeitnehmer-Aktienoptionen

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath + Partners

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte,  Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Manchmal meint es der BFH ja doch gut mit den Stpfl. So geschehen am 18. 9. 2012, als der 6. Senat sein Urteil (VI R 90/10, DB 2013 S. 212) zur Verwertung von Arbeitnehmer-Aktienoptionen bei Übertragung auf eine GmbH sprach. Wie immer stellt sich dabei jedoch die Frage, was in der Praxis von einer solchen Entscheidung übrig bleibt.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH und als solcher erfolgreich tätig. Daher gewährte ihm sein Arbeitgeber mit Vertrag vom 29. 10. 2002 Optionen für den Erwerb von 15.000 Stückaktien der A-AG zum Preis von 0,65 € je Aktie. Die Optionen konnten zwischen dem 1. 1. 2004 und dem 10. 1. 2005 ausgeübt werden. Der Optionsvertrag berechtigte den Kläger, seine Rechte und Pflichten daraus auf die von ihm zu 100% gehaltene Z-GmbH zu übertragen. Die Z-GmbH (in 2000 gegründet) hielt in den Jahren 2002 bis 2005 auch Anteile an der Arbeitgebergesellschaft des Klägers und Anteile an einem Geldmarktfonds. Andere Verfügungen über das Optionsrecht waren unzulässig. Mit Schreiben vom 29. 11. 2002 übertrug der Kläger seine Optionen auf die Z-GmbH. Dafür hatte die Z-GmbH 0,10 € pro zu erwerbender Aktie zu zahlen (Kurswert der A-Aktie zu diesem Zeitpunkt 1,84 €). Am 9. 1. 2004 übte die Z-GmbH die Optionen aus (Kurswert je Aktie 5,41 €). Am 15. 1. 2004 überwies die Z-GmbH den Betrag von 1.500,00 € aus dem Erwerb der Optionen an den Kläger. Das Finanzamt erfasste in 2004 einen Betrag von 71.400,00 € als Einkünfte des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit. Dieser Betrag entspricht exakt dem Gewinn aus der Ausübung der Optionen abzüglich des gezahlten Basispreises von 0,65 € pro Aktie. » weiterlesen

Wirtschaftliches Eigentum bei atypischer Unterbeteiligung

Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath und Partners, München

Die Unterbeteiligung ist weder zivilrechtlich noch steuerlich geregelt, jedoch hat die Rechtspraxis Maßstäbe für ihre rechtliche und steuerliche Einordnung geschaffen. Zivilrechtlich gilt die Unterbeteiligung als eine Innengesellschaft ohne Gesamthandsvermögen zwischen einem Hauptbeteiligten und einem oder mehreren Unterbeteiligten. Gegenstand einer Unterbeteiligung sind Personen- oder Kapitalgesellschaftsanteile. Während sich das Zivilrecht darauf verständigt hat, dass auf die Unterbeteiligung die Regelungen für die stille Gesellschaft gem. §§ 230 ff. HGB entsprechend Anwendung finden (s. nur BGHZ 50, 316, 320, 323), besteht über die steuerliche Qualifizierung noch Klärungsbedarf. » weiterlesen