Halten Steuerpflichtige in ihrem Privatvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens einem Prozent, so unterliegen sie im Veräußerungsfall den Regelungen des § 17 EStG und dem Teileinkünfteverfahren. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns erfolgt dabei vereinfachend durch Abzug der historischen Anschaffungskosten vom Veräußerungspreis (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG). Der BFH hat nun erstmals einen Fall zu den Voraussetzungen einer Erhöhung der Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG entschieden (Urteil vom 26.10.2021 – IX R 13/20, DB 2022 S. 305). » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Krämer, Mareike
Vollständige Optionsverschonung – Eine Optionsfalle im ErbStG?
Unternehmerisches Vermögen kann unter bestimmten Prämissen erbschaftsteuer- und schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden. Die sogenannte Optionsverschonung ermöglicht eine 100%ige Steuerbefreiung. Der Antrag dazu ist unwiderruflich, was Weitblick und eine gute Planung der Übertragung erfordert. Trotzdem kann er zur Falle – der Optionsfalle – werden. » weiterlesen
Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz im Inland trotz Lebensmittelpunkts im Ausland
Haben natürliche Personen mehrere Wohnsitze in verschiedenen Staaten (z.B. Haupt- und Nebenwohnsitz, Ferienwohnung) inne, kommt es immer wieder zu Verwirrungen, ob und wann ein Wohnsitz eine unbeschränkte nationale Steuerpflicht begründet. Das FG Baden-Württemberg vertrat im Jahr 2015 die Auffassung, dass eine natürliche Person mit Wohnsitz im Inland, die auch über einen Wohnsitz im Ausland verfügt und dort ihren Lebensmittelpunkt hat, im Inland nicht unbeschränkt, sondern nur beschränkt steuerpflichtig sei (FG Baden-Württemberg vom 07.10.2015 – 1 K 2833/12). Der BFH nutzte nun das Revisionsverfahren, um die dadurch aufgekommene Unsicherheit zu beseitigen und die Regelungen des nationalen Steuerrechts klarzustellen (BFH vom 23.10.2018 – I R 74/16 (NV), RS1299502). » weiterlesen
Sind Nachzahlungszinsen in Höhe von 6% noch verfassungsgemäß?
Steuernachzahlungen unterliegen seit mehr als fünf Jahrzehnten einer gesetzlichen Verzinsung von 0,5% pro Monat (§ 233a i.V.m. § 238 AO). Sinn und Zweck der Verzinsung ist es, den Liquiditätsvorteil abzuschöpfen, der einem Steuerpflichtigen dadurch entsteht, dass eine Steuerfestsetzung erst mehr als 15 Monate nach der Steuerentstehung erfolgt oder geändert wird. Während des Zeitraums der Nichterhebung kann der Steuerpflichtige diesen Steuerbetrag nutzen, der an sich bereits dem Fiskus zusteht. Gleichermaßen soll der Liquiditätsnachteil der Finanzverwaltung durch die Verzinsung ausgeglichen werden. In Anbetracht des aktuell niedrigen Zinsniveaus stellt sich jedoch die Frage, ob ein Zinssatz in Höhe von 6% pro Jahr noch verhältnismäßig ist. » weiterlesen