JStG 2022: Immobilienübertragungen könnten durch die Änderungen im Bewertungsgesetz ab 01.01.2023 teurer werden

RA/StB Dr. Martin Liebernickel ist Partner bei POELLATH in Frankfurt/M. und RA Dr. Per-Eric Eulau ist Associate bei POELLATH in Berlin

Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 (BT-Drucks. 20/3879) enthält u.a. Änderungen im Bewertungsgesetz, die bei genauerer Betrachtung zu höheren Steuern bei Übertragungen von Immobilien führen können. Sowohl bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch bei der Grunderwerbsteuer kommt es bei Übertragungen von Immobilien für die Bemessungsgrundlage auf den Wert des Grundbesitzes an. Dieser steuerliche Immobilienwert ermittelt sich nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Eine Veränderung der Bewertungsparameter geht daher mit einer Anpassung der Steuerbelastung einher. » weiterlesen

Erlassbescheide im Rahmen der Verschonungs-bedarfsprüfung nach § 28a ErbStG – vor unklaren Nebenbestimmungen wird gewarnt!

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Partner bei POELLATH, Frankfurt/M.

Seit Jahresbeginn 2022 werden durch die Finanzverwaltung erstmals Erlassbescheide im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG erteilt. Hier sollte besonderes Augenmerk auf die Nebenbestimmungen im Erlassbescheid gelegt werden, da Säumniszuschläge möglicherweise rückwirkend entstehen. » weiterlesen

BVerfG kippt hohe Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Partner bei POELLATH, Frankfurt/M.

Bislang wurden Steuernachforderungen und Steuererstattungen gesetzlich mit monatlich 0,5 % – mithin 6 % jährlich – verzinst. Dies hat nun ein Ende: Mit seinem vor kurzem veröffentlichten Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Verzinsung mit einem solchen Zinssatz bereits seit 2014 verfassungswidrig ist. Obwohl die praktischen Auswirkungen aufgrund einer Fortgeltungsanordnung bis einschließlich 2018 nicht unmittelbar bis 2014 zurückreichen, ist die Entscheidung jedenfalls rückwirkend ab 2019 und in Zukunft für Steuerpflichtige von grundlegender Bedeutung. » weiterlesen

Die Kosten der Pandemie – müssen die Reichen für die Krise zahlen?

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Partner bei POELLATH, Frankfurt/M.

Den Herausforderungen der Corona-Pandemie wurde steuerpolitisch durch Corona-Steuerhilfegesetze und eine erhöhte Verschuldung der öffentlichen Haushalte begegnet. Zwischen den Steuermindereinnahmen und der neuen Verschuldung zur Bekämpfung der Pandemiefolgen gilt es in den nächsten Jahren ein erhebliches Defizit auszugleichen. Wie diese Defizite ausgeglichen werden sollen, ist noch unklar. Ein oft geforderter Weg ist die verstärkte Besteuerung von großen Vermögen. » weiterlesen

Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes durch das JStG 2020

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Associated Partner bei POELLATH, Frankfurt/M.

Der Entwurf des JStG 2020 enthält Anpassungen an EU-Recht, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Diese Vorgaben werden in zahlreichen Neuregelungen und Anpassungen sowohl im Rahmen des Einkommen- und des Umsatzsteuergesetzes als auch auf dem Gebiet des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sowie weiterer Steuerrechtsgebiete umgesetzt. Im Folgenden werden die einzelnen Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes sowie ihre Bedeutung für die Praxis dargestellt. » weiterlesen

Anzeigepflichten für Steuergestaltungen – kommt die Meldepflicht auch im innerstaatlichen Bereich?

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Associated Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Nach der EU-Richtlinie 2018/822/EU vom 25.05.2018 („DAC 6“) sind die nationalen Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.12.2019 eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle in nationales Recht umzusetzen. Der vom BMF am 30.01.2019 in die Ressortabstimmung gegebene Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie geht dagegen über die europarechtlichen Vorgaben hinaus und regelt nicht nur eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende, sondern auch für innerstaatliche Steuergestaltungen. Das BMWi hat daraufhin dem Referentenentwurf offiziell widersprochen. Auch in der Unionsfraktion stößt eine innerstaatliche Anzeigepflicht dem Vernehmen nach auf Ablehnung, während der Bundesfinanzminister offenbar unbedingt an ihr festhalten will. Die Fronten scheinen verhärtet. » weiterlesen

Umfassende Änderungsmöglichkeiten für erbschaftsteuerliche Erlassbescheide durch das „JStG 2018“

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Associated Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Nach langen politischen Diskussionen wurde für Erwerbe nach dem 30.06.2016 ein neues Erbschaftsteuerrecht beschlossen (Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG vom 04.11.2016, BGBl. I 2016 S. 2464). Ergebnis der politischen Einigung war u.a., dass sogenannte Großerwerbe nur noch einer eingeschränkten erbschaftsteuerlichen Begünstigung unterliegen. Soweit Steuerpflichtige die auf das übertragene begünstigte Vermögen entfallende Erbschaftsteuer nicht mit dem verfügbaren Vermögen begleichen können, soll ihnen auf Antrag die darauf entfallende Erbschaftsteuer erlassen werden (Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG). Da die bestehende Verschonungsbedarfsprüfung verfahrensrechtlich lückenhaft war, hat der Gesetzgeber im Rahmen des „JStG 2018“ nachgebessert. » weiterlesen