Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Schenkungsteuer

RA Laurenz Lipp, Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Immer häufiger kommt es in der Praxis vor, dass Schenkungen oder Erbfälle mehr als nur eine Jurisdiktion berühren, weil Steuerpflichtige zunehmend internationaler agieren. Nicht selten unterliegen derartige unentgeltliche Vermögensübertragungen dann sowohl im In- als auch im Ausland der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, bleibt dem Steuerpflichtigen dann nicht selten nur noch ein Rückgriff auf nationale Anrechnungsnormen. Für die deutsche Erb- und Schenkungsteuer sieht § 21 ErbStG eine Anrechnungsmöglichkeit vor. Am 04.05.2022 erging durch das FG Düsseldorf (Az.: 4 K 2501/21 Erb) ein Urteil zu dieser praxisrelevanten Vorschrift. Die Entscheidung ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen und soll daher Anlass für diesen Beitrag sein. » weiterlesen

Wegfall des erbschaftsteuerlichen Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften

RA Laurenz Lipp, Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

In zwei Parallelentscheidungen vom 16.03.2021 (II R 10/18, DB 2021 S. 1855 und II R 11/18) hatte sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Veräußerung von Wirtschaftsgütern einer Unterpersonengesellschaft einen Verstoß gegen die – für eine begünstigte Übertragung der Obergesellschaft – laufenden erbschaftsteuerlichen Behaltensregelungen darstellt und hat sich damit erstmalig zur Anwendung der erbschaftsteuerlichen Verfügungsbeschränkungen bei mehrstöckigen Unternehmensstrukturen positioniert. Da der Gesetzeswortlaut hier ausdrücklich nur auf einstöckige Gesellschaftsstrukturen Bezug nimmt, kam es in der Praxis bei der Übertragung von Anteilen an Konzernstrukturen immer wieder zu Unsicherheiten und Streitpotenzialen mit den Finanzämtern. Die Entscheidungen bringen damit endlich ein wenig Licht ins Dunkel bei einer Thematik, bei der in der Beratungspraxis abschließende Rechtsicherheit bislang nur mit verbindlichen Auskünften hergestellt werden konnte. » weiterlesen

Steuerliche Berücksichtigung von nachrangigen und sukzessiven Nießbrauchsvorbehalten

RA Laurenz Lipp, Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Ein Nießbrauchsvorbehalt wird schenkungsteuerlich nur dann berücksichtigt, wenn seine Entstehung nicht von dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt. Dies spielt in der Praxis insbesondere dann eine Rolle, wenn mehrere Nießbräuche an einer Sache vorbehalten werden sollen. Infolge einer jüngeren BFH-Entscheidung vom 06.05.2020 (II R 11/19, BStBl. II 2020 S. 746 = DB 2020 S. 1941) kann in Zukunft rechtssicher zwischen nachrangigen und sukzessiven Nießbräuchen differenziert werden, wenn sich der Schenker nicht nur zu seinen Gunsten, sondern auch zu Gunsten eines Dritten (z.B. Ehegatte oder weiteres Familienmitglied) den Nießbrauch am Schenkungsgegenstand vorbehalten will. Die Entscheidung erging zwar noch zur Rechtslage vor dem 01.01.2009, in welcher die Belastung einer Sache mit einem Nießbrauch nicht zur Minderung des Erwerbs führte, sondern nur zu einer zinslosen Stundung der Steuer, die auf den Kapitalwert der Belastung entfiel (vgl. § 25 ErbStG a.F.). Sie beansprucht inhaltlich aber gleichermaßen Geltung im geltenden Recht. » weiterlesen

Ausschluss der Begünstigung in der Erbschaftsteuer trotz Vorliegens der Voraussetzungen einer Vollverschonung?

RA Laurenz Lipp, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Der sog. 90%-Verwaltungsvermögenstest (kurz: 90%-Test) spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob unternehmerisches Vermögen erbschaftsteuerlich steuerbegünstigt übertragen werden kann. Er bildet dabei eine Art „Einstiegstest“. Nur die Anteile derjenigen Unternehmen, welche diesen Test bestehen – also weniger als 90% Brutto-Verwaltungsvermögen aufweisen –, können überhaupt an einer Steuerbegünstigung partizipieren. Scheitert der Test, unterliegen die übertragenen Beteiligungen in voller Höhe der Besteuerung, unabhängig davon, wie sich das Vermögen des Unternehmens zusammensetzt. . Der 90%-Test soll als „missbräuchlich“ empfundene Gestaltungsmodelle verhindern, durch die mittels einer nur untergeordneten originär gewerblichen Tätigkeit große Werte an Verwaltungsvermögen steuerbegünstigt übertragen werden.Der 90%-Test stieß in seiner konkreten Ausgestaltung bereits früh auf erhebliche Kritik von Seiten der Fachliteratur. In einer Entscheidung des FG Münster vom 03.06.2019 (3 V 3697/18) zur Aussetzung der Vollziehung wurden nunmehr erstmalig auch von Seiten eines Gerichts Bedenken an der Funktionsweise des 90%-Tests geäußert. Eine endgültige Entscheidung steht hier allerdings noch aus. » weiterlesen