Weltweit arbeiten viele Menschen schon seit mehreren Wochen nicht mehr an ihrem gewohnten Arbeitsplatz, sondern im Homeoffice oder von Staaten aus, in denen sie gestrandet sind. Betroffen sind also auch grenzüberschreitende Sachverhalte – nicht nur bei Grenzpendlern, sondern auch für Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die wegen der Ausgangssperre keinen Zugang mehr zu ihrem gewöhnlichen Arbeitsort haben. Arbeiten in einem anderen Staat als dem Ansässigkeitsstaat bzw. dem Heimatstaat des Arbeitgebers führt bereits in „normalen“ Zeiten zu komplexen Steuerfragen. Was aber gilt in Ausnahmezeiten wie diesen? » weiterlesen