Das MoPeG und das Steuerrecht – zur Notwendigkeit gesetzgeberischer Handlungen

RA/FAfStR Dr. Sebastian Löcherbach, LL.M., Counsel bei POELLATH, München

Am 24.06.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Das MoPeG wird am 01.01.2024 in Kraft treten und beinhaltet die Änderung von 136 Gesetzen. Steuerrechtliche Vorschriften sind davon nicht umfasst. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, erklärt sich jedoch vor dem Hintergrund, dass das BMF am Gesetzgebungsverfahren weder beteiligt noch diesbezüglich konsultiert wurde. Dem Vernehmen nach sind aktuell auch noch keine Änderungen von Steuergesetzen im Zusammenhang mit dem MoPeG geplant. » weiterlesen

Zurechnung von Verwaltungsvermögen bei Personengesellschaften: die neuen Ländererlasse vom 11.02.2021

RA/FAfStR Dr. Sebastian Löcherbach, LL.M., Counsel bei POELLATH, München

Das ErbStG begünstigt unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerber von unternehmerischem Vermögen, wenn dieser das Unternehmen fortführt und damit Arbeitsplätze sichert. Demgegenüber soll Vermögen, das in der Regel der Kapitalanlage dient, in vollem Umfang steuerpflichtig sein. Um eine zielgenaue Abgrenzung des begünstigten Vermögens von dem steuerpflichtigen Vermögen zu erreichen, hat der Gesetzgeber den Katalog des sogenannten Verwaltungsvermögens geschaffen (vgl. § 13b Abs. 4 ErbStG). Wird Verwaltungsvermögen (der Begriff wird nachfolgend umfassend verstanden und meint auch junges Verwaltungsvermögen, Finanzmittel und junge Finanzmittel) auf Ebene einer Gesellschaft festgestellt, stellt sich die Frage, nach welchen Maßstäben dieses auf die Gesellschafter aufzuteilen ist. Das ErbStG selbst enthält hierauf keine Antwort. Mit gleichlautenden Ländererlassen vom 11.02.2021 hat die Finanzverwaltung erneut und zum dritten Mal rückwirkend zum 01.07.2016 dazu Stellung bezogen. Dabei werfen die Ländererlasse leider mehr Fragen auf als sie beantworten. » weiterlesen

Schenkungswiderruf als ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang

RA/FAfStR Dr. Sebastian Löcherbach, LL.M., Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit Urteil vom 04.03.2020 (II R 2/17; vgl. hierzu Füssenich, StR kompakt, DB1339373) hat der BFH erstmals Grundsätze im Zusammenhang mit der äußerst praxisrelevanten Frage aufgestellt, ob Grunderwerbsteuer auch durch den Widerruf einer Schenkung ausgelöst werden kann. » weiterlesen