WP/StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei der KPMG AG, Frankfurt/M.
Die Hinzurechnungsbesteuerung soll die missbräuchliche Verlagerung von Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer verhindern. Der „Lehrbuch-Fall“ spielt in einer Steueroase – nicht hingegen in einer westlichen Industrienation. Doch künftig können auch Investitionen in Großbritannien und in den Niederlanden von der Hinzurechnungsbesteuerung betroffen sein: Grund dafür sind sinkende KSt-Sätze.
Die Tendenz in einigen europäischen Staaten geht hin zu einer Senkung der KSt-Sätze. So wurde beispielsweise in Großbritannien kürzlich angekündigt, den KSt-Satz ab dem 1. 4. 2012 auf 24% zu senken. Zudem soll der KSt-Satz schrittweise bis 2014 auf 22% gemindert werden. Bereits im Jahr 2011 wurde der KSt-Satz in den Niederlanden auf 25% abgesenkt, wobei die ersten 200.000 € mit einem geminderten Steuersatz von 20% versteuert werden. Damit gelten Großbritannien und die Niederlande per se als „Niedrigsteuerland“ i. S. der Hinzurechnungsbesteuerung.
Nach den Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung werden die Einkünfte einer ausländischen Zwischengesellschaft dem inländischen Anteilseigner hinzugerechnet. Eine Zwischengesellschaft ist definiert als eine Gesellschaft, die von Inländern beherrscht wird, passive Einkünfte erzielt und deren Einkünfte niedrig besteuert sind. Dabei sieht das AStG die Grenze der Niedrigbesteuerung bei einer Ertragsteuerbelastung von weniger als 25%. Von dem nominalen Steuersatz geht dabei eine Indizwirkung aus. » weiterlesen